<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" ?>
<rss xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" version="2.0">
    <channel>
        <title></title>
        <link>http://www.moemlingen.de/</link>
        <atom:link rel="self" type="application/rss+xml" href="https://www.moemlingen.de/aktuelles/newsrss/" />
        <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 10:49:49 GMT</pubDate>
        <lastBuildDate>Thu, 30 Apr 2026 10:49:49 GMT</lastBuildDate >
        <generator>LivingData komXcms</generator>
        <description></description>
        <language>de</language>

            <item>
                <title>Jugendzentrum Ideenb&#246;rse</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26434/juz.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><a href="/media/101843/ideenboerse-im-juz.pdf" title="Ideenbörse im JuZ.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/504a214632354ede91767b20dbb13299" rel="noopener noreferrer"><img alt="" src="/media/101842/ideenboerse-im-juz.jpg?width=402&amp;height=568&amp;mode=max" data-udi="umb://media/2b375fcbe88f4820a66196a51b47397d" style="width: 402px; height: 568px;" /></a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 10:48:18 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/jugendzentrum-ideenboerse/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/jugendzentrum-ideenboerse/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Information der Gemeindekasse </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/101105/bargeldlos.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Mömlingen informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die Anpassung der Zahlungsmodalitäten in der Gemeindekasse ab 30.03.2026.</p>
<p>Künftig sollen Zahlungen in der Verwaltung in der Regel bargeldlos erfolgen. EC-Kartenzahlungen sind dabei jederzeit und ohne Einschränkungen möglich. Diese Umstellung dient dazu, Verwaltungsabläufe effizienter, sicherer und zeitgemäß zu gestalten.</p>
<p>Zahlungen mit Bargeld sind auch weiterhin möglich, sollen aber die Ausnahme sein.<br /> Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, für Zahlungen – beispielsweise bei Gebühren oder sonstigen Verwaltungsleistungen – bevorzugt ihre EC-Karte zu nutzen.<br /><br />Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.</p>
<p>Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 12 Mar 2026 11:30:18 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/information-der-gemeindekasse/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/information-der-gemeindekasse/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Kurzinformation zur Wassertr&#252;bung im Ortsnetz</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/101058/wasser.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Im Druckkessel des Wasserwerks ist ein Magnetventil defekt, das derzeit ausgetauscht wird. Durch diesen technischen Defekt können vorübergehend Lufteinschlüsse im Wasser auftreten, die eine milchige Trübung verursachen.</p>
<p>Dabei handelt es sich um eingeschlossene Luftblasen. Das Trinkwasser enthält keine Fremdstoffe und ist unbedenklich für den Gebrauch.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 10 Mar 2026 11:09:24 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kurzinformation-zur-wassertruebung-im-ortsnetz/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kurzinformation-zur-wassertruebung-im-ortsnetz/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Gemeinderatswahl 2026</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/85805/wahlen-logo.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h3><a href="https://wahlen.landkreis-miltenberg.de/wahlergebnisse/2026/moemlingen_rat/">Gemeinderatswahl 2026</a></h3>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 07:18:43 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/gemeinderatswahl-2026/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/gemeinderatswahl-2026/</link>
            </item>
            <item>
                <title>B&#252;rgermeisterwahl 2026</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/85805/wahlen-logo.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h3><a href="https://wahlen.landkreis-miltenberg.de/wahlergebnisse/2026/moemlingen_bgm/" title="Ergebnis Bürgermeisterwahl"></a><a href="https://wahlen.landkreis-miltenberg.de/wahlergebnisse/2026/moemlingen_bgm/">Wahl zum/zur 1. Bürgermeister/in 2026</a></h3>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 07:15:46 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/buergermeisterwahl-2026/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/buergermeisterwahl-2026/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Information</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/100794/20260219_144157.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Aufgrund des Eichgesetzes sind wir verpflichtet, die Wasserzähler in festgesetzten Fristen auszutauschen. Diese Frist kann um 6 Jahre durch eine bestandene Stichprobenprüfung verlängert werden.</p>
<p>Die Wasserabnehmer, deren Stichprobenzähler ausgewählt wurden, erhalten in den kommenden Tagen ein Schreiben der <strong>Sensus Service Deutschland GmbH</strong> im Auftrag der <strong>Gemeinde Mömlingen</strong>. Im Schreiben werden sie ausführlich über den weiteren Ablauf informiert.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 19 Feb 2026 14:44:11 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/information/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/information/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#214;ffnungszeiten Gr&#252;ngutplatz </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/35882/dji_0017.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p></p>
<article class="opening-hours">
<h1>Öffnungszeiten 2026</h1>
<h3>Winter – 01.02. bis 28.02.2026</h3>
<ul>
<li>Montag: geschlossen</li>
<li>Mittwoch: geschlossen</li>
<li>Samstag: 11:00 – 14:00 Uhr</li>
</ul>
<h3>Winter – 01.03. bis 09.03.2026</h3>
<ul>
<li>Montag: geschlossen</li>
<li>Mittwoch: geschlossen</li>
<li>Samstag: 11:00 – 15:00 Uhr</li>
</ul>
<h3>Winter – 10.03. bis 31.03.2026</h3>
<ul>
<li>Montag: 16:00 – 18:00 Uhr</li>
<li>Mittwoch: 16:00 – 18:00 Uhr</li>
<li>Samstag: 11:00 – 15:00 Uhr</li>
</ul>
<h3>Sommer – 01.04. bis 30.09.2026</h3>
<ul>
<li>Montag: 16:00 – 19:00 Uhr</li>
<li>Mittwoch: 16:00 – 19:00 Uhr</li>
<li>Samstag: 11:00 – 15:00 Uhr</li>
</ul>
<h3>Oktober – 01.10. bis 31.10.2026</h3>
<ul>
<li>Montag: 15:00 – 18:00 Uhr</li>
<li>Mittwoch: 15:00 – 18:00 Uhr</li>
<li>Samstag: 11:00 – 15:00 Uhr</li>
</ul>
<p><em>* Verschiebungen der Öffnungszeiten sind aufgrund der Dämmerung möglich.</em></p>
<h3>Winter – 01.11. bis 12.12.2026</h3>
<h4>01.11. bis 30.11.2026</h4>
<ul>
<li>Montag: geschlossen</li>
<li>Mittwoch: geschlossen</li>
<li>Samstag: 11:00 – 14:00 Uhr</li>
</ul>
<h4>01.12. bis 12.12.2026</h4>
<ul>
<li>Montag: geschlossen <br /> <small>Nur am 02.11.2026: 15:00 – 17:00 Uhr</small></li>
<li>Mittwoch: geschlossen <br /> <small>Nur am 04.11.2026: 15:00 – 17:00 Uhr</small></li>
<li>Samstag: 11:00 – 13:00 Uhr</li>
</ul>
</article>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 11:01:18 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/oeffnungszeiten-gruengutplatz/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/oeffnungszeiten-gruengutplatz/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Grundsteuer</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert, dass es bei der Grundsteuer eine Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz gibt.</p>
<p>Nähere Informationen können dem unten beigefügten Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen” entnommen werden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 10:55:13 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/grundsteuer-2/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/grundsteuer-2/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Brennholz 2025/2026</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/25533/brennholz.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Für die genaue Planung der Brennholzauslieferung sind wir auf rechtzeitige Bestellungen und genaue Angaben angewiesen. Anfragen die nach dem 01.12.2025 eingehen, können für die Einschlagsaison Winter 2025/2026 nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden.</p>
<p>Für die Brennholzanfrage werden folgende Angaben benötigt:</p>
<ul>
<li>Daten des Anfragenden: Adresse und Handynummer bzw. Telefonnummer</li>
<li>Gewünschte Holzmenge</li>
</ul>
<p><em>(Diese Daten werden auch bis zur Holzabfuhr gespeichert.)</em></p>
<p>Die Anfrage ist per E-Mail: <a href="mailto:brennholz@moemlingen.de">brennholz@moemlingen.de</a> möglich.</p>
<p><br /> Sollte keine E-Mail-Adresse vorhanden sein, ist auch eine schriftliche Anfrage im Rathaus möglich. Anrufe können nur bedingt bearbeitet werden.</p>
<p>Der Brennholzpreis ist brutto, gilt ab 01.10.2022 und wurde für 1 Raummeter/1 Ster (lang am Weg) wie folgt festgelegt:</p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td>Holzart</td>
<td>Preis</td>
</tr>
<tr>
<td>Laubholz für Endkunden (7% MwSt)</td>
<td>60- Euro (1 Ster)</td>
</tr>
<tr>
<td>Nadelholz für Endkunden (7% MwSt.)</td>
<td>45- Euro (1 Ster)</td>
</tr>
<tr>
<td>Laubholz für Händler und Gewerbliche (19%MwSt)</td>
<td>66,72 Euro (1 Ster)</td>
</tr>
<tr>
<td>Nadelholz für Händler und Gewerbliche (19% MwSt)</td>
<td>50,05 Euro (1Ster)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Das Holz ist in Rinde, am Waldweg, verschieden lang/dick und nicht gespalten, nicht aufgeschichtet. Ofenfertiges Brennholz wird nicht bereit gestellt. Das Holz wird auch in Fixlängen (2-6 Meter) angeboten.</p>
<p>Das Holz wird nicht mehr direkt im Wald vorgezeigt. Der Rechnung liegt ein Lageplan bei, auch kann der Standort über WhatsApp geschickt werden.</p>
<p>Die Auslieferung der angefragten Holzmenge ist nur nach Verfügbarkeit und in haushaltsüblichen Mengen möglich. Rechtsverbindliche Bestellungen (BGB) und Kaufverträge sind daher nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie evtl. etwas länger warten müssen. Oft ist auch das Wetter ein erheblicher Verzögerungsfaktor.</p>
<p><strong><big>Weitere Hinweise:</big></strong></p>
<p>Die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften müssen eingehalten werden. Sobald eine Kettensäge eingesetzt wird, besteht die Pflicht zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung. Außerdem muss eine zweite Person in Rufweite sein, um notfalls Hilfe leisten zu können. Im Gemeindewald Mömlingen wurden Rettungspunkte eingerichtet. Dort ist im Falle eines Unfalles der Treffpunkt mit den Rettungskräften. Diese Treffpunkte sind im Internet unter: <a href="http://www.rettungskette-forst.de">www.rettungskette-forst.de</a> abrufbar. Auch die App „Hilfe im Wald“ ist sehr zu empfehlen.</p>
<p>In den PEFC-zertifizierten Wäldern (Mömlingen ist zertifiziert) ist der Nachweis eines erfolgreichen absolvierten Motorsägenlehrgangs verbindlich eingeführt worden. Weiterhin ist die Verwendung von Sonderkraftstoffen (z.B. Aspen oder Motormix) und biologisch abbaubaren Kettenölen zwingend vorgeschrieben. Wir weisen auch darauf hin, dass Brennholz zeitnah aus dem Wald abzufahren ist. Abdeckungen jeglicher Art sind nicht erwünscht und nur nach Absprache erlaubt.</p>
<ul>
<li>Störungen des Jagdbetriebs sind nicht erlaubt. Die Durchführung der Arbeit ist verboten vor Tagesanbruch und nach Eintritt der Dämmerung.</li>
<li>Die Waldwege sind nicht zu blockieren und schonend zu behandeln. Bei extremer Nässe ist die Holzaufarbeitung einzustellen. Die Holzabfuhr ist auf keinen Fall zu behindern. Den Anweisungen der LKW-Fahrer ist Folge zu leisten.</li>
<li>Brennholz ist Holz, das für höherwertige Verwendungszwecke wegen Astigkeit, Krümmung und/oder Stärke nicht verwendet werden kann. Reklamationen bezüglich Astigkeit, Krümmung, Stärke, Verschmutzung, Faulstellen, Hohlstellen, Splitter oder Nägel sind nicht möglich, diese Holzfehler sind bei Brennholz üblich.</li>
<li>Wünsche bezüglich der Qualität (Dicke, Astigkeit, Länge) können nicht berücksichtigt werden. Das Holz kann bis zu 2 Jahre alt sein. Durch das Herausziehen an den Waldweg ist das Holz in der Regel stark verschmutzt. Des Weiteren gelten die „Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Brennholz, Abgabe an Privatpersonen zum Eigenverbrauch der Gemeinde Mömlingen.</li>
</ul>
<p>Im Internet finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausführliche Informationen zum Thema Waldarbeit und Unfallverhütung.</p>
<p>In den letzten 26 Jahren wurde jedem  Bürger  die Menge zugewiesen die gewünscht wurde. Selbst die gewerblichen Händler konnten zufriedenstellend bedient werden. Es besteht also keinen Grund übertrieben große Brennholzmengen zu horten.   Auch sollten einige Ihre Brennholzvorräte überprüfen. Es ist festzustellen, dass große Mengen Brennholz gelagert wird. Diese Lagermengen sind oft so groß, dass eine Baugenehmigung nach der Bayerischen Bauordnung nötig ist. Das kann bei einer Überprüfung oder Anzeige unangenehme Folgen haben. <strong>Brennholz sollte zwar abgelagert und trocken sein aber eine zu lange unsachgemäße Lagerung kann auch zu Brennwert Verlusten führen.</strong></p>
<p>Wenn Sie unsicher sind,  lassen Sie die Lagerstätten von den zuständigen Behörden überprüfen.</p>
<p>Übersteigt die Nachfrage nach Laubholz das Angebot behalten wir uns vor Nadelholz bereitzustellen oder bei größeren Anfragen nach Laubholz,  Nadelholz beizumischen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 31 Oct 2025 11:03:26 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/brennholz-20252026/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/brennholz-20252026/</link>
            </item>
            <item>
                <title></title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26854/shield-319990_1920.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br /><br />ab dem 27.10.2025 wird die Rampe zum Geldautomaten der Sparkasse (Hauptstraße 58) aufgrund von Umbauarbeiten für einige Wochen nicht benutzbar sein.<br />Die Gemeinde errichtet dort eine barrierefreie Rampe.<br /><br />Wir bitten um Ihr Verständnis.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 24 Oct 2025 11:43:10 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/zugang-zum-geldautomaten-der-sparkasse-voruebergehend-eingeschraenkt/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/zugang-zum-geldautomaten-der-sparkasse-voruebergehend-eingeschraenkt/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Abzug der Kleidercontainer aus M&#246;mlingen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/98084/container.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <article class="news-article">
<p>Nach langjähriger Zusammenarbeit zog die Aktion Hoffnung ohne vorherige Mitteilung an die Gemeinde und die Bürger die aufgestellten Kleiderbehälter aus Mömlingen zurück.</p>
<p>Sie haben aktuell noch die Möglichkeit beim Bayerischen Roten Kreuz in der Obernburger Straße 32 die Kleidercontainer zu nutzen.</p>
<p>Als Ersatz für die abgezogenen Behälter wird der BRK-Kreisverband je 2 Container an den Sportplatz und an die Glascontainer im Kühtrieb stellen.</p>
<p>Wann die Aufstellung der neuen Container erfolgt kann aktuell noch nicht genau festgelegt werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.</p>
<p>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Entsorgen von Kleidersäcken oder auch sonstigem Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter absolut verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.</p>
<p>Derartige Vorfälle werden im Sinne unseres Ortsbildes ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Sollten Ihnen Täter bekannt sein bitten wir um Mitteilung.</p>
</article>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 24 Sep 2025 15:07:18 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/abzug-der-kleidercontainer-aus-moemlingen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/abzug-der-kleidercontainer-aus-moemlingen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bildaufnahme jetzt auch im Rathaus m&#246;glich!</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26782/bild0183.jpg?center=0.506622516556291,0.650124069478908&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Im Falle einer Bildaufnahme für Ihr Kind beachten Sie bitte, dass das Kind selbständig sitzen können sollte, andernfalls empfehlen wir, die Bildaufnahme bei einem professionellen Fotografen durchführen zu lassen.</p>
<p>Das Aufnahmesystem „PointID“ der Bundesdruckerei steht im 1. Stock des Rathauses im Bereich des Einwohnermeldeamtes und kann zur Selbstbedienung genutzt werden.</p>
<p>Das Aufnahmesystem ermöglicht das sichere Erstellen von Lichtbildern und Unterschriften für Pass- und Ausweisdokumente.</p>
<p>Unter Einhaltung modernster Sicherheitsstandards können die Bilder von den Mitarbeiterinnen des Passamtes medienbruchfrei verarbeitet werden. Die Bilder werden hierfür max. 3 Tage im System gespeichert. Pro Bild wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.</p>
<p>Des Weiteren können Fotografen und dm-Märkte Bilder in digitaler Form erstellen. Die Fotos werden über eine Cloudlösung sechs Monate lang gespeichert und bei Bedarf über den Matrix-Code, den Sie persönlich erhalten, sicher an die Passbehörde übermittelt. Im Internet können sie unter dem Link <a href="https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/">https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/</a> (private Website) nach Fotodienstleistern in einer bestimmten Region suchen. Alle dort aufgeführten Fotodienstleister seien nach Auskunft des Verbands RingFoto für die Cloudlösung registriert.</p>
<p>Die Gemeinde Mömlingen geht mit PointID-Systems einen nächsten Schritt in der Digitalisierung und bietet mit dem Selbstbedienungs-Aufnahmesystem den Bürgerinnen und Bürgern einen weiteren Service an.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 10 Sep 2025 11:00:08 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bildaufnahme-jetzt-auch-im-rathaus-moeglich/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bildaufnahme-jetzt-auch-im-rathaus-moeglich/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Umr&#252;stung der Beleuchtung in der Ludwig-Ritter-Halle auf energieeffiziente LED-Technik</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/97781/beleuchtung.gif?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <section class="grant-notice" lang="de">
<p><img alt="" src="/media/97781/beleuchtung.gif?width=343&amp;height=350" data-udi="umb://media/452752c06bfc4fe9b1321f60671439fc" style="width: 343px; height: 350px; display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" /></p>
<p>Umsetzung von Klimaschutzprojekten gemäß der Richtlinie des BMWK zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) vom 29. Dezember 2023.<br />Fördermittelantrag wurde gestellt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.</p>
<div class="notice"><strong>Die Zuwendung erfolgt aus den Mitteln des Energie- und Klimafonds (EKF).</strong></div>
<h3></h3>
<p>Vorhaben: „Umrüstung der Beleuchtung in der Ludwig-Ritter-Halle auf energieeffiziente LED-Technik“</p>
<dl class="project-data">
<dt>Fördermittelantrag der Gemeinde Mömlingen: <strong>08.07.2025</strong></dt>
<dt>Zuwendungsbescheid: <strong>30.07.2025</strong></dt>
<dt>Förderkennzeichen: <strong>BEGPT94288795</strong></dt>
<dt>Höhe der Zuwendung: <strong>53.598,00 € gemäß ZWB</strong></dt>
<dt>Ausführungszeitraum: <strong>01.08.2025 – 02.08.2028</strong></dt>
</dl>
</section>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 29 Aug 2025 10:14:25 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/umruestung-der-beleuchtung-in-der-ludwig-ritter-halle-auf-energieeffiziente-led-technik/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/umruestung-der-beleuchtung-in-der-ludwig-ritter-halle-auf-energieeffiziente-led-technik/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Mikrozensus 2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/87857/zensus.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Mikrozensus 2025: 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen<br />Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung</p>
<p>Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.</p>
<p>Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern geben jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.</p>
<p>Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich auch langfristige Entwicklungen beobachten:</p>
<ul>
<li>So zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 125/2025/42/A vom 19.Mai 2025)</li>
<li>Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe Pressemitteilung 134/2025/42/A vom 28.Mai 2025)</li>
<li>Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.</li>
</ul>
<p>Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.</p>
<p><em>Hinweise:</em><br /><em> Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?</em><br /><em> Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei können sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.</em></p>
<p><em>Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz.</em></p>
<p><em>Seit Jahresbeginn ist etwa die Hälfte der insgesamt 130 000 für den Mikrozensus 2025 zu befragenden Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Von ihnen beantwortete rund die Hälfte die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten wählte den Weg der Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet immer seltener Anwendung.</em></p>
<p><em>Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?</em><br /><em> Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:</em></p>
<p><em>Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merkmale mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben.</em></p>
<p><em>Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Dabei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich umfangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.</em></p>
<p><em>Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:</em></p>
<p><a href="https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html">https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html</a></p>
<p></p>
<p></p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 23 Jul 2025 09:50:02 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/mikrozensus-2025/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/mikrozensus-2025/</link>
            </item>
            <item>
                <title>BRK-Mitgliederaktion ab 14. Juli 2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/96671/brk.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <section id="brk-mitgliederaktion" style="font-family: sans-serif; line-height: 1.6; max-width: 800px; margin: auto;">
<h2>BRK-Mitgliederaktion ab 14. Juli 2025</h2>
<p>Der BRK-Kreisverband Miltenberg-Obernburg ist gleichzeitig Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband. Für die vielfältigen Aufgaben im sozialen Bereich und in der Notfallversorgung ist er auf die Unterstützung von Fördermitgliedern und Spendern dringend angewiesen. Ohne diese wertvolle finanzielle Hilfe könnten viele Maßnahmen zur Hilfe von Menschen in Not nicht in die Tat umgesetzt werden.</p>
<p>Daher startet der BRK-Kreisverband ab <strong>14. Juli 2025</strong> eine Mitglieder-Werbeaktion. Die Werber werden bis Ende August im nördlichen Landkreis Miltenberg unterwegs sein und die Haushalte von Montag bis Samstag zwischen <strong>10 und 20 Uhr</strong> besuchen. Sie sind mit Dienstkleidung ausgestattet und können sich mit einem BRK-Ausweis legitimieren.</p>
<p><em>„Die breite Unterstützung durch unsere Fördermitglieder ist wesentlich für die zusätzlichen Leistungen des Roten Kreuzes im Landkreis. Wir benötigen diese Mittel für die Finanzierung der Arbeit unserer ehrenamtlichen Dienste und des Katastrophenschutzes.“</em><br /> erläutert BRK-Kreisvorsitzende <strong>Ute Afifi</strong>.</p>
<p>In 17 BRK-Bereitschaften, 17 Helfer-vor-Ort-Gruppen, neun Ortsgruppen der Wasserwacht und 13 Jugendrotkreuz-Gruppen engagieren sich über 2.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Im Jahr 2024 wurden über <strong>68.000 ehrenamtliche Einsatzstunden</strong> geleistet.</p>
<p>Jede Fördermitgliedschaft trägt dazu bei, das umfangreiche Hilfsangebot des Roten Kreuzes langfristig zu sichern und auszubauen – <strong>„Helfen Sie uns, damit wir helfen können!“</strong></p>
<p>Als Fördermitglied des BRK sichert man sich viele Vorteile – auch für Familienmitglieder –, etwa den In- und Auslandsrückholdienst bei einem medizinischen Notfall.</p>
<p>In folgenden Ortschaften mit den jeweiligen Ortsteilen ist das Werberteam unterwegs:<br /> <strong>Elsenfeld, Erlenbach, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg und Sulzbach</strong>.</p>
<p>Weitere Informationen unter:<br /> <a href="http://www.brk-mil.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.brk-mil.de</a><br /> Frau Carina Giegerich: <a href="tel:0602261810">06022/6181-0</a>, <a href="mailto:carina.giegerich@brk-mil.de">carina.giegerich@brk-mil.de</a><br /> BRK-ServiceZentrum Obernburg, Römerstraße 93<br /> BRK-ServiceCenter Miltenberg, Burgweg 22</p>
</section>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 04 Jul 2025 10:18:15 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/brk-mitgliederaktion-ab-14-juli-2025/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/brk-mitgliederaktion-ab-14-juli-2025/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Wasserz&#228;hlertausch</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/94731/wasserzaehler.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.</p>
<p>Die Eichgültigkeit unserer Wasserzähler beträgt 6 Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet, Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.</p>
<p>Es werden die Wasserzähler - Baujahr 2019 - ausgetauscht. Es gibt keine Vorabterminierung. Die Mitarbeiter kommen spontan zu Ihnen nach Hause. Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache.</p>
<p>Der Zählerwechsel wird von den Mitarbeitern des Abwasserverbandes Main Mömling Elsava (AMME) durchgeführt. Diese können sich ausweisen, sollten Sie jedoch dazu Nachfragen haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 685610 an.</p>
<p>Bitte unterstützen Sie uns beim Turnusaustausch und gewähren den Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern.</p>
<p>Beachten Sie, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit zugänglich sein müssen. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in der näheren Umgebung abgestellt sein. Sollten sich im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel Unstimmigkeiten ergeben, so bitten wir um Rückmeldung unter der Telefonnummer 685610.</p>
<p>Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 28 Feb 2025 07:42:31 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wasserzaehlertausch/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wasserzaehlertausch/</link>
            </item>
            <item>
                <title></title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wurden die Grundstücke durch das zuständige Finanzamt neu bewertet. Der hieraus resultierende Grundsteuer-Messbetrag stellt die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer A bzw. B in der Gemeinde Mömlingen dar.</p>
<p>In Verbindung mit dem für das Gemeindegebiet Mömlingen obliegenden Hebesatz (unverändert bei 390 %) ergibt sich die letztliche Zahllast, welche die Grundstückseigentümer*innen zu tragen haben.</p>
<p>Auf Grund der großen Anzahl neu zu bewertenden Grundstücken hat die Gemeinde Mömlingen bisher noch nicht alle ab dem 01.01.2025 gültigen Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt Obernburg zur Erhebung der individuellen Grundsteuer erhalten. Hiervon sind noch einige Grundstückseigentümer*innen betroffen, bei denen noch kein Grundsteuerbescheid für 2025 erlassen werden konnte. Dies entbindet jedoch nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Grundsteuer.</p>
<p>Sobald die Gemeinde Mömlingen den neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt erhalten hat, wird die Grundsteuer für das Jahr 2025 entsprechend nachveranlagt und festgesetzt. Hierüber erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer*innen unsererseits einen neuen Grundsteuerbescheid.</p>
<p>Mit dieser Information möchten wir Verwirrungen und Unklarheiten vorab begegnen und auf eine nachträglich bevorstehende Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2025 ff der Grundstücke hinweisen.</p>
<p>Sollten Sie bisher der Aufforderung zur Abgabe Ihrer Grundstücksdaten beim Finanzamt nicht nachgekommen sein, so holen Sie dies bitte umgehend nach. Anderenfalls können seitens des Finanzamtes Sanktionen ausgesprochen werden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 17 Feb 2025 11:57:13 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/grundsteuer/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/grundsteuer/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Hinweise zur Grundsteuer 2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/41458/money-2724248_1920.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Mömlingen hat im Zuge der Grundsteuerreform bereits einige neue Berechnungsgrundlagen vom Finanzamt Obernburg erhalten und pflegt diese aktuell in die jeweiligen Falldaten ein. Dabei ist aufgefallen, dass einige Grundsteuermessbeträge stark von den bisherigen abweichen.</p>
<p>Bei genauerer Prüfung ist festzustellen, dass eine solche Abweichung zum Teil auf die abgegebene Grundsteuererklärung zurückzuführen ist. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Flurstücken ist dies zu beobachten.</p>
<p>Für Fälle, bei denen möglicherweise falsche Grundsteuermessbeträge zugrunde gelegt wurden, hat das Finanzamt folgendes Formblatt für Änderungsanzeigen bereitgestellt:</p>
<p><a href="/media/93531/grundsteuer_formblatt-aenderungsantrag.pdf" title="grundsteuer_formblatt-aenderungsantrag.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/c8d4417d1a444894bc8d5bf6b9fc31a1" rel="noopener noreferrer"><strong>Formblatt Änderungsantrag Grundsteuer</strong></a></p>
<p>Die Bescheide des Finanzamtes über die Festsetzung der Messbeträge (Grundlagenbescheide) sind Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuerbescheide (Folgebescheide). Die Grundlagenbescheide sind für Folgebescheide gemäß Abgabenordnung bindend, d. h. die übermittelten Messbeträge werden in jedem Fall als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuerfestsetzung herangezogen. Hierbei wird der Grundsteuermessbetrag mit dem für das Veranlagungsjahr 2025 geltenden Hebesatz multipliziert.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h3>Was tun, wenn in der Grundsteuererklärung fehlerhafte Angeben gemacht wurden?</h3>
<p><em>1. Möglichkeit: Noch keinen Bescheid vom Finanzamt bekommen</em></p>
<p>Falls die Grundsteuererklärung elektronisch über ELSTER abgegeben wurde:</p>
<p>Eine Grundsteuererklärung kann über ELSTER korrigiert werden, indem sie einfach nochmals vollständig übermittelt wird. Dazu ist wie folgt vorzugehen: Auf der Seite „Mein ELSTER“ unter dem Punkt „Meine Formulare“ wird unter der Registerkarte „übermittelte Formulare“ die abgegebene Grundsteuererklärung aufgeführt. Über den Punkt „Aktionen“ können die erfolgreich übermittelten Informationen in eine neue Erklärung übernommen, berichtigt und neu eingereicht werden.</p>
<p>Falls die Grundsteuererklärung in Papierform eingereicht wurde:</p>
<p>Die Grundsteuer ist einfach erneut in der korrigierten Fassung abzugeben.</p>
<p><strong></strong></p>
<p><em>2. Möglichkeit: Bereits einen Bescheid vom Finanzamt erhalten</em></p>
<p>Innerhalb der Einspruchsfrist kann gegen den Bescheid Einspruch mit Hinweis auf den Fehler eingelegt werden (z. B. elektronisch mittels ELSTER oder in Papierform). Sind aus Sicht des Steuerpflichtigen mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag), wären gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe einzulegen. Weitere Informationen – insbesondere innerhalb welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt und an welche Behörde er gerichtet werden muss – sind der in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen.</p>
<p>Wird der Fehler erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist an das zuständige Finanzamt übermittelt, werden die Bescheide – sofern eine Korrektur verfahrensrechtlich nicht mehr möglich ist – grundsätzlich zumindest für die Zukunft angepasst. Wird der Fehler auf diese Weise vor dem 1. Januar 2025 richtiggestellt, haben ursprünglich fehlerbehaftete Angaben im Ergebnis keine Auswirkung auf die zu zahlende Grundsteuer.</p>
<h3><strong>Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer noch einmal die Messbescheide des Finanzamtes zu überprüfen, mit den gemachten Angaben abzugleichen und ggf. tätig zu werden.<br />Änderungen oder Korrekturen können nicht von der Gemeinde vorgenommen werden.<br /></strong></h3>
<p><strong></strong></p>
<h4><strong>Weitere Hinweise zu künftigen Änderungen:</strong></h4>
<p>Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas (z. B. Entstehung einer neuen wirtschaftlichen Einheit, Änderung der tatsächlichen Verhältnisse durch Baumaßnahmen oder ähnliches), müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.</p>
<p>Die Anzeige muss dem Finanzamt bis zum 31. März des Folgejahres der Änderung vorliegen.</p>
<p>Ändert sich in einem Jahr nur die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, wird das Finanzamt von sich aus tätig. Von Ihnen wird keine Anzeige erwartet. Ausnahme: Geht das (wirtschaftliche) Eigentum eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes über, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen.</p>
<p><a href="https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/Grundsteuerreform_Bayern-Haeufige_Fehler_bei_der_Abgabe_der_Grundsteuererklaerung-PM-BayLfSt.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung - Die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung</a></p>
<p>Weitere Informationen hierzu finden Sie unter <a href="http://www.grundsteuer.bayern.de">www.grundsteuer.bayern.de</a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 08 Jan 2025 09:33:16 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/hinweise-zur-grundsteuer-2025/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/hinweise-zur-grundsteuer-2025/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#196;nderung des Bebauungsplanes „Erweiterung – S&#252;dlich der Kultur- und Sporthalle“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 21.10.2024 die Änderung des Bebauungsplanes „Erweiterung – Südlich der Kultur- und Sporthalle“ beschlossen. </p>
<p>Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.11.2024 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt. </p>
<p>Die Änderung umfasst folgenden Bereich (rot markierte Fläche):</p>
<p><img alt="" src="/media/93774/suedlich-der-kulturhalle.png?width=680&amp;height=489.6" data-udi="umb://media/cedf0ca12d644287b78334029e677c45" style="width: 680px; height: 489.6px;" /></p>
<p>Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird (§ 13 BauGB). </p>
<p>Die Bebauungsplanänderung ermöglicht den Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung von Bauschutt. </p>
<p>Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 16.12.2024 bis 31.01.2025, während der allgemeinen Öffnungszeiten </p>
<ul>
<li>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr</li>
<li>Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr </li>
</ul>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.</p>
<p>Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.</p>
<p>Auch auf der Homepage der Gemeinde Mömlingen werden die Dokumente zur Verfügung gestellt. </p>
<p>Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).</p>
<p></p>
<p>Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:</p>
<ul>
<li>Schutzgut Mensch (Schallimmissionsprognose)</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p>Mömlingen, 27.11.2024 </p>
<p>Siegfried Scholtka</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 16 Dec 2024 09:31:05 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderung-des-bebauungsplanes-erweiterung-suedlich-der-kultur-und-sporthalle/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderung-des-bebauungsplanes-erweiterung-suedlich-der-kultur-und-sporthalle/</link>
            </item>
            <item>
                <title>M&#252;llabfuhrkalender 2025</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/67702/moemlingen_2022.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h4 style="text-align: center;"><a href="/media/93399/muellabfuhrkalender_moemlingen_2025.pdf" title="Müllabfuhrkalender_Mömlingen_2025.PDF" data-udi="umb://media/7e6087e475324fcfa94fd7009942bdd6">Müllabfuhrkalender 2025 (PDF)</a></h4>
<p style="text-align: center;"><a href="/media/93399/muellabfuhrkalender_moemlingen_2025.pdf" title="Müllabfuhrkalender_Mömlingen_2025.PDF" data-udi="umb://media/7e6087e475324fcfa94fd7009942bdd6" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><img alt="" src="/media/67702/moemlingen_2022.jpg?width=281&amp;height=199" data-udi="umb://media/01497136c29c405bb8504ab74978d8b4" style="width: 281px; height: 199px;" /></a></p>
<p>Die neue „AbfallApp MIL“ des Landratsamt Miltenberg, die zahlreiche Funktionen und Informationen  - von den Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe, den Standorten der Elektro- und Glascontainer und aktuellen Infos bis zum Abfall-ABC und einem Verschenkmarkt - enthält.</p>
<p>Android: <a href="https://play.google.com/store/apps/details?id=de.k4systems.abfallappmil">https://play.google.com/store/apps/details?id=de.k4systems.abfallappmil </a></p>
<p>iOS:     <a href="https://apps.apple.com/de/app/landratsamt-miltenberg/id1544050542">https://apps.apple.com/de/app/landratsamt-miltenberg/id1544050542</a></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 04 Dec 2024 17:56:35 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/muellabfuhrkalender-2025/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/muellabfuhrkalender-2025/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Wichtige Informationen an alle Wasserabnehmer!</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/33987/water-meter-reader-278900_1920.jpg?center=0.503759398496241,0.502824858757062&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Bitte kontrollieren Sie die übernommenen Daten des Zählerstandes auf Seite 2 des Bescheides und achten hierbei besonders auf die Erläuterungen der Kennzeichen:</p>
<ul>
<li>1 - Zählerstand durch uns abgelesen</li>
<li>2 - Zählerstand von Ihnen gemeldet</li>
<li>3 - Zählerstand von uns geschätzt</li>
<li>9 - Zählerstand von Ihnen über das Internet gemeldet</li>
</ul>
<p>Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Zimmermann unter der Telefonnummer 06022-6856 10 oder vereinbaren Sie einen Termin.</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 17 Oct 2024 11:59:22 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wichtige-informationen-an-alle-wasserabnehmer-3/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wichtige-informationen-an-alle-wasserabnehmer-3/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Goldenes B&#252;chereisiegel</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/92471/logo_buecherei.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Am Samstag, den 5. Oktober 2024, wurde die Bücherei Mömlingen mit dem goldenen Büchereisiegel ausgezeichnet. Diese Ehrung würdigt die langjährige, engagierte und qualitativ hochwertige Arbeit des Büchereiteams. Stellvertretend für das Team nahmen Bürgermeister Scholtka und Christa Giegerich die Auszeichnung von Weihbischof Reeder entgegen.</p>
<p><br /><img alt="" src="/media/92472/4124_1028-goldenes-buechereisiegel_52658.jpg?width=680&amp;height=455.9895833333333" data-udi="umb://media/08a5944c03c04d3aaf8c84a5bf2b16d2" style="width: 680px; height: 455.99px; float: right;" /></p>
<p>Das goldene Büchereisiegel wird an Büchereien verliehen, die strenge Qualitätskriterien erfüllen. Dazu zählen unter anderem</p>
<ul>
<li>eine Mindestgröße des Medienbestands</li>
<li>regelmäßige Öffnungszeiten an mindestens drei Tagen pro Woche</li>
<li>sowie die Durchführung von Veranstaltungen und die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen</li>
</ul>
<p>Die Bücherei Mömlingen konnte in all diesen Bereichen überzeugen und erfüllt die hohen Standards der Büchereiarbeit in Bayern.</p>
<p>Diese Auszeichnung ist eine große Anerkennung für das Engagement unseres Teams und zeigt, dass unsere Bücherei ein wertvoller kultureller und sozialer Treffpunkt in der Gemeinde ist.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 14 Oct 2024 11:08:53 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/goldenes-buechereisiegel/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/goldenes-buechereisiegel/</link>
            </item>
            <item>
                <title>B&#252;rgerbus</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/90340/buergerbus.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Unsere Fahrgäste werden zuhause abgeholt.<br />Ob Wochenmarkt, Netto, Norma, Löwer, Post, Apotheke, Bank wir fahren innerhalb Mömlingens alle Wunschziele an.<br />Die Rückfahrten werden so abgestimmt, dass jeder mit seinem Einkauf bis nach Hause gefahren wird.<br /><br />Ein kurzer Anruf im Rathaus genügt ( <strong>06022-6856-0</strong> ) und der Fahrer nimmt Kontakt mit Ihnen auf.<br />Auf individuelle Wünsche der Fahrgäste wird, soweit möglich, gerne eingegangen.<br />Eine Rundfahrt mit dem Bürgerbus, verbunden mit einem Einkauf, ist ein Angebot unserer Gemeinde Mömlingen.<br /><br />Wir freuen uns darauf, neue Fahrgäste im Bürgerbus begrüßen zu können.<br />Mitfahren kann übrigens jeder - kostenlos und ohne Altersbeschränkung.</p>
<p></p>
<p>Eure Bürgerbus-Fahrer<br />Jürgen Höreth, Friedel Lieb, Elfriede Bathon, Rochus<br />Lieb, Katharina Hotz und Birgit Hotz</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 11 Jul 2024 08:28:14 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/buergerbus/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/buergerbus/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#214;ffnungszeiten des Rathauses</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/28051/pict0157.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Bürgerservice ist dem Rathausteam wichtig. Wir haben festgestellt, dass bei beratungsintensiven Anliegen wie z.B. Rentenbeantragungen oft längere Wartezeiten für die Kunden entstehen. Gleichzeitig wissen wir, dass eine reine Terminvereinbarung, wie z.B. in der Zulassungsstelle des Landratsamtes geschehen, ineffizient ist.<br /> Deshalb haben wir, in Rücksprache mit dem Gemeinderat beschlossen, für die 3 Stunden am Freitag das Rathaus für Parteiverkehr zu schließen und ausschließlich Termine zu vergeben. <br />Damit haben wir ein besseres Gleichgewicht zwischen termingebundenen Service und freien Öffnungszeiten. Somit werden die Effektivität und der Bürgerservice gesteigert. Gleichzeitig bleibt noch genügend Zeit, die immer mehr werdende Bürokratie abzuarbeiten. Durch die Digitalisierung wird die persönliche Vorsprache durch die Kunden weniger, aber die Antragsbearbeitung, im Back-Office, mehr. Zeitgleich nehmen zeitintensive Beratungen wie beispielsweise die Rentenantragstellung zu. <br />Aus diesem Grund stellen immer mehr Verwaltungen die Abläufe um und bieten vermehrt Terminvereinbarungen an. Die Wartezeiten können dadurch kundenfreundlich verkürzt werden.</p>
<p><strong>Als Probebetrieb werden die Öffnungszeiten des Mömlinger Rathauses ab 1. Juli 2024 umgestellt.</strong></p>
<p>Zur Vereinbarung eines Termines bitten wir Sie, sich beim jeweiligen Sachbearbeiter/in telefonisch oder per E-Mail zu melden. Die Kontaktdaten finden Sie <a href="/rathaus-verwaltung/telefonliste/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">hier (Link)</a></p>
<p>Die Öffnungszeiten des Rathauses ab 1. Juli 2024:</p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td>Tag</td>
<td>Öffnungszeiten</td>
</tr>
<tr>
<td>Montag</td>
<td>08:00 Uhr bis 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Dienstag</td>
<td>08:00 Uhr bis 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Mittwoch</td>
<td>08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Donnerstag</td>
<td>08:00 Uhr bis 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Freitag</td>
<td>nach Terminvereinbarung</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p></p>
<p>Ihr Bürgermeister<br />Siegfried Scholtka</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 13 Jun 2024 16:07:57 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/oeffnungszeiten-des-rathauses/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/oeffnungszeiten-des-rathauses/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Kindergartengeb&#252;hren</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26782/bild0183.jpg?center=0.506622516556291,0.650124069478908&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Sehr geehrte Eltern,</p>
<p>die Kosten in den Kindertagesstätten sind sehr hoch und in den letzten Jahren auch überproportional gestiegen. Das liegt 1. am guten Betreuungsschlüssel 2. an der Qualitätssteigerung und 3. an den Tariferhöhungen im Kindergarten und Krippenbereich. Durch all diese Maßnahmen sind die Kosten von 1,0 Mio. € (2015) auf 2,4 Mio. € (2024) gestiegen. Allein von 2023 auf 2024 gab es Mehrkosten von ca. 300.000 €.</p>
<p>Die Kosten müssen zwischen dem Freistaat Bayern, der Gemeinde und den Eltern aufgeteilt werden. Grundsätzlich ist es vorgesehen, dass jeder Beteiligte 33 % der Kosten trägt. Diese Verteilung ist in eine Schieflage geraten.</p>
<p>Der Kostenanteil der Eltern liegt bei stabil ca. 200.000 €/Jahr. Da die Kommune – auch durch die Erhöhung der Kreisumlage – immer kleinere finanzielle Spielräume hat, müssen die Gebühren angepasst werden. Aus diesem Grund sehen wir uns gezwungen die Gebühren um 15 % zu erhöhen. Die Verwaltung wird diese Erhöhung dem Gemeinderat vorschlagen.</p>
<p>Hier die aktuellen Anteile der Finanzierungspartner:</p>
<p><img alt="" src="/media/89847/aktuell.png?width=852&amp;height=267&amp;mode=max" data-udi="umb://media/83db1cec987e4c4e958c25e0157dfc90" style="width: 852px; height: 267px;" /></p>
<p>Hier die zukünftigen Anteile der Finanzierungspartner:</p>
<p><img alt="" src="/media/89848/zukuenftig.png?width=853&amp;height=271&amp;mode=max" data-udi="umb://media/729764a664ed486f87ab442500f85b89" style="width: 853px; height: 271px;" /></p>
<p>Mir ist bewusst, dass dies für viele Familien eine große Belastung ist. Aber durch die Bürokratie und den Finanzhunger der übergeordneten Ebenen, ist eine Erhöhung unausweichlich. Ich hoffe auf Verständnis für die Situation der Gemeinde.</p>
<p>Siegfried Scholtka</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 10 Jun 2024 11:34:26 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kindergartengebuehren/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kindergartengebuehren/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Verlegung des Radwegs </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Ab dem 21.05.2024 beginnen die Arbeiten zur Verlegung des Radwegs am Buchberg im Bereich der Fischerhütten. Die Maßnahme dauert ca. 2 Wochen. In dieser Zeit ist der Radweg nur eingeschränkt nutzbar. Zudem ist mit erhöhtem LKW-Verkehr zu rechnen. Die Beschilderung ist zu Berücksichtigen. Wir bitten um Ihr Verständnis.</p>
<p><img alt="" src="/media/89587/verlegung.png?width=680&amp;height=597.7315689981097" data-udi="umb://media/9148599be4a2496a909458566b6b139f" style="width: 680px; height: 597.732px; display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 17 May 2024 11:58:20 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/verlegung-des-radwegs/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/verlegung-des-radwegs/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Freifeldphotovoltaikanlage in M&#246;mlingen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/89580/pv-anlage.jpg?center=0.301075268817204,0.496969696969697&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Beitrag des Menschen zum Klimawandel ist unumstritten und wir müssen uns den Herausforderungen stellen. Dies ist zum einen den Klimawandel zu verlangsamen und zum anderen mit den Folgen umzugehen. Die Dürreperioden und die Starkregenereignisse haben uns eindrucksvoll gezeigt wie schwerwiegend die Folgen sind. Deshalb ist es wichtig, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen aber auch behutsam mit der Natur umzugehen.</p>
<p>Mömlingen stellt sich dieser Herausforderung nicht nur mit der Waldbewirtschaftung, dem Hochwasserschutz oder Energiesparmaßnahmen, sondern auch mit dem Bau einer großen Freifeldphotovoltaikanlage. Diese Anlage wird mit 22.000.000 kWh einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende in der Region leisten.<br />Der Stromverbrauch von Mömlingen liegt bei ca. 14.000.000 kWh. Bei diesem Projekt wurden die Belange des Naturschutzes natürlich berücksichtigt. Diese sind vielfältig und beginnen schon mit der Wahl des Standortes. Hier wurde bewusst eine Fläche mit guter Sonneneinstrahlung und schlechtem Ackerboden gewählt. Dadurch konnte der Verlust an Ackerfläche und die Beanspruchung von guten Böden geringgehalten werden.<img alt="" src="/media/89581/freifeld.jpg?width=374&amp;height=280&amp;mode=max" data-udi="umb://media/8f5fae04cdd84975b81c832a23e07e3b" style="width: 374px; height: 280px; float: right;" /><br /> Durch Schafbeweidung, Nutzung als Bienenweide und Einsaat mit Pflanzen die die Artenvielfalt fördern, wird auch ein Beitrag zum Erhalt unserer Flora und Fauna geleistet. Zudem werden Wildschlupftore angeordnet, sodass auch das Wild die Fläche nutzen kann. Durch den Bodenabstand des Zaunes wird Niederwild ermöglicht den Bereich zu nutzen, ohne durch freilaufende Hunde gejagt zu werden. Lärchenfenster runden die Maßnahmen zum Naturschutz ab.<br /> Wenn man diese Fläche, wie zuvor geschehen, mit „Energiemais“ bewirtschaftet, ist der Gewinn für Natur und Umwelt noch größer zu bewerten.<img alt="" src="/komX/nothing.jpg" data-udi="umb://media/8f5fae04cdd84975b81c832a23e07e3b" style="width: 0px; height: 0px;" /></p>
<p>Auch liegt ein Viertel des Projektes bei der Bürgerenergie Mömlingen e.G. und somit in Bürgerhand. An diesem Projekt kann man erkennen, wie Naturschutz, Bürgerbeteiligung und die Energiewende in Einklang gebracht werden können. Mit der Anlage wird klimaneutraler Strom produziert, den wir alle so dringend brauchen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 17 May 2024 10:03:26 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/die-freifeldphotovoltaikanlage-in-moemlingen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/die-freifeldphotovoltaikanlage-in-moemlingen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bayernweiter L&#228;rmaktionsplan: Zweite Phase der &#214;ffentlichkeits- beteiligung startet! </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/35875/freistaat-bayern.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h3>Pressemitteilung der Regierung von Oberfranken</h3>
<p>Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13. Juni 2024 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und somit erneut an der Ausgestaltung dieses Plans mitzuwirken.</p>
<h4>Rückblick</h4>
<p>In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 konnten sich alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlten, per Fragebogen zu Lärmproblemen äußern. Während dieses Zeitraums haben insgesamt 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Fragebögen hat die Regierung von Oberfranken in einer zentralen Datenbank gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den jetzigen Entwurf des Lärmaktionsplans eingeflossen.</p>
<h4>Zweite Phase</h4>
<p>Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann nun auf der Website <a href="http://www.umgebungslaerm.bayern.de">www.umgebungslaerm.bayern.de</a> eingesehen werden. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht ab dem 2. Mai 2024 für Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der <br />bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen.</p>
<p>Alternativ kann dieser auch postalisch angefordert werden unter: <br />Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth.</p>
<p><br />Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf www.umgebungslaerm.bayern.de veröffentlicht. </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 02 May 2024 15:39:59 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bayernweiter-laermaktionsplan-zweite-phase-der-oeffentlichkeits-beteiligung-startet/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bayernweiter-laermaktionsplan-zweite-phase-der-oeffentlichkeits-beteiligung-startet/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Wasserz&#228;hleraustausch</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/27938/wasserzaehler.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Eichgültigkeit unserer Wasserzähler beträgt 6 Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.</p>
<p><strong>Es werden die Wasserzähler - Baujahr 2018 - ausgetauscht. Es gibt keine Vorabterminierung. Die Mitarbeiter kommen spontan zu Ihnen nach Hause. Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache.</strong></p>
<p>Der Zählerwechsel wird von den Mitarbeitern des Abwasserverbandes Main Mömling Elsava (AMME) durchgeführt. Diese können sich ausweisen, sollten Sie jedoch dazu Nachfragen haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 685610 an.</p>
<p>Bitte unterstützen Sie uns beim Turnusaustausch und gewähren den Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern.</p>
<p>Beachten Sie, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit zugänglich sein müssen. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in der näheren Umgebung abgestellt sein. Sollten sich im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel Unstimmigkeiten ergeben, so bitten wir um Rückmeldung  unter der Telefonnummer 685610.</p>
<p>Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus.</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 10 Apr 2024 08:06:24 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wasserzaehleraustausch-1/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wasserzaehleraustausch-1/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Trinkwasser M&#246;mlingen - Ursachensuche aufgrund der Verunreinigung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/33061/gefahr.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Verunreinigungen des Trinkwassers konnten erfreulicherweise durch erneute Nachproben nicht bestätigt werden. Es wurden keine Bakterien nachgewiesen.</p>
<p>Die Ursachensuche aufgrund der vergangenen Verunreinigungen läuft derzeit auf Hochtouren. Die Gemeinde arbeitet gemeinsam mit dem Abwasserverband Main-Mömling-Elsava (AMME) und ist auf der Suche nach möglichen Ursachen. Zu diesem Zweck wurde die linke Kammer des Hochbehälters vom Netz genommen und geleert. Es wurde festgestellt, dass eine Arbeitsfuge undicht ist und Regenwasser durchtritt. Grund hierfür sind wahrscheinlich Baumängel zwischen Behälterdecke und Behälterwand. Zudem wurde festgestellt, dass in der Lüftungsleitung Wasser steht, dass nicht abgelaufen ist. Das Fremdwasser könnte die Ursache für die Verunreinigung des Trinkwassers sein.</p>
<p>Seitdem ein Teil des Hochbehälters vom Netz genommen wurde, sind die Wasserproben einwandfrei. Es gibt daher aktuell keinen Grund zur Besorgnis.</p>
<p>Die Gemeinde hat bereits mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes begonnen, um die Schäden zu beheben und den Hochbehälter wieder vollumfänglich in Betrieb nehmen zu können.</p>
<p>Sollten sich Neuigkeiten ergeben, werden wir Sie hierüber informieren.</p>
<p> </p>
<p>Siegfried Scholtka<br />Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 09 Feb 2024 12:12:42 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/trinkwasser-moemlingen-ursachensuche-aufgrund-der-verunreinigung/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/trinkwasser-moemlingen-ursachensuche-aufgrund-der-verunreinigung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 23.10.2023 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt.</p>
<p>Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Dietzenäcker“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 1.14 Bau- und Ordnungsamt, Anschrift: Hauptstraße 70; 63853 Mömlingen, vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.24, während folgender Zeiten Montag – Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag 09:00Uhr – 12:00 Uhr öffentlich aus.</p>
<p>Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:</p>
<p>Das Schutzgut Natur wird durch die ökologische Bauweise der Modulbauhäuser geschützt. Es werden erneuerbare Energien verwendet. Des Weiteren wird die Nahverdichtung vorangetrieben. Somit werden keine neuen Bauflächen benutzt.</p>
<p>Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.moemlingen.de/  veröffentlicht.</p>
<p><strong>Datenschutz:</strong></p>
<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p> </p>
<p>Mömlingen, den 22.12.2023</p>
<p> </p>
<p>Siegfried Scholtka</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 12 Jan 2024 11:57:13 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-10/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-10/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.12.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans „Kellersturtz“ beschlossen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Geltungsbereich</strong></p>
<p><strong><img alt="" src="/media/87449/kellersturtz.png?width=680&amp;height=633.2892998678996" data-udi="umb://media/4ce27aaf78ec423caf0df91ed49f0bf8" style="width: 680px; height:633.2892998678996px;" /></strong></p>
<p>Der Lageplan des Bauamtes vom 11.12.23 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).</p>
<p><strong>Verfahrensart</strong></p>
<p>Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung</strong></p>
<p>Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Errichtung von Modulbauhäusern zum Zwecke der Nahverdichtung.</p>
<p> </p>
<p><em>Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Kellersturtz“.</em></p>
<p>Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.12.2023 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt.</p>
<p>Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Kellersturtz“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 1.14 Bau- und Ordnungsamt, Anschrift: Hauptstraße 70; 63853 Mömlingen, vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.24, während folgender Zeiten Montag – Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag 09:00Uhr – 12:00 Uhr öffentlich aus.</p>
<p>Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:</p>
<p>Das Schutzgut Natur wird durch die ökologische Bauweise der Modulbauhäuser geschützt. Es werden erneuerbare Energien verwendet. Des Weiteren wird die Nahverdichtung vorangetrieben. Somit werden keine neuen Bauflächen benutzt.</p>
<p>Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter <a href="/">https://www.moemlingen.de/</a>  veröffentlicht.</p>
<p>Datenschutz:</p>
<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p> </p>
<p>Mömlingen, den 22.12.2023</p>
<p> </p>
<p>Siegfried Scholtka</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 12 Jan 2024 11:54:46 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-9/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-9/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.12.23 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung für die Änderung des Bebauungsplans „Im schwarzen Stock“ beschlossen.</p>
<p> </p>
<p><strong>Geltungsbereich</strong></p>
<p><img alt="" src="/media/87442/im-schwarzen-stock.png?width=680&amp;height=474.2489270386266" data-udi="umb://media/c532965fbe214ebeb9ed066fd9741abc" style="width: 680px; height:474.2489270386266px;" /></p>
<p>Der Lageplan des Bauamtes vom 11.12.23 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).</p>
<p><strong>Verfahrensart</strong></p>
<p>Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.</p>
<p> </p>
<p><strong>Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung</strong></p>
<p>Ziel der Planung ist die Ermöglichung der Errichtung von Modulbauhäusern zum Zwecke der Nahverdichtung.</p>
<p></p>
<p><em>Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans „Im schwarzen Stock“</em></p>
<p>Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11.12.2023 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt.</p>
<p>Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Im schwarzen Stock“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 1.14 Bau- und Ordnungsamt, Anschrift: Hauptstraße 70; 63853 Mömlingen, vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.24, während folgender Zeiten Montag – Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag 09:00Uhr – 12:00 Uhr öffentlich aus.</p>
<p>Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit die Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:</p>
<p>Das Schutzgut Natur wird durch die ökologische Bauweise der Modulbauhäuser geschützt. Es werden erneuerbare Energien verwendet. Des Weiteren wird die Nahverdichtung vorangetrieben. Somit werden keine neuen Bauflächen benutzt.</p>
<p>Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter <a href="/">https://www.moemlingen.de/</a>  veröffentlicht.</p>
<p>Datenschutz:</p>
<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p> </p>
<p>Mömlingen, den 22.12.2023</p>
<p> </p>
<p>Siegfried Scholtka</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 12 Jan 2024 11:49:26 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-8/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-8/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#196;nderungssatzung zur   Friedhofs- und Bestattungswesen-Satzung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Mömlingen erlässt auf Grundlage der Art. 23 sowie 24 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023, folgende Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungswesen-Satzung</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 01 Jan 2024 08:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderungssatzung-zur-friedhofs-und-bestattungswesen-satzung/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderungssatzung-zur-friedhofs-und-bestattungswesen-satzung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis-und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens am 12.10.2023 dürfen ab dem 01.01.2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden, jedoch ist bis zum 31.12.2023 eine Beantragung, Ausstellung und Verlängerung noch möglich.<br /><br />Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Datum ihres Ablaufes. Anschließend muss bei Bedarf dann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von jeweils sechs Jahren.<br />Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseziel ab. Zu beachten ist, dass der Reisepass weltweit gültig ist, der Personalausweis aber nur in bestimmten ausländischen Staaten anerkannt wird (vornehmlich EU-Staaten).<br />Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amts (<a href="http://www.auswaertiges-amt.de">www.auswaertiges-amt.de</a>) über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Das Passamt kann Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reise-<br />bestimmungen erteilen.<br />Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei für Reisepässe beträgt derzeit durchschnittlich vier bis fünf Wochen. Für Urlaubsreisen im nächsten Jahr sollte daher bereits jetzt die Gültigkeitsdauer vorhandener Kinderreisepässe geprüft und ggfls. ein neuer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.<br />Zur Antragstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – persönlich mit ins Passamt kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Vollmacht des Elternteils, der nicht mit zur Beantragung kommt.<br /><br />Antworten zu weiteren Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI): <a href="http://www.bmi.bund.de">www.bmi.bund.de</a><br />Haben Sie weitere Fragen rund um die Ausstellung von Ausweisen und Pässen? <br />Zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. <br />Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06022/6856-0 oder per E-Mail unter <br /><a href="mailto:einwohnermeldeamt@moemlingen.de">einwohnermeldeamt@moemlingen.de</a>.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 27 Nov 2023 07:52:49 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/abschaffung-des-kinderreisepasses-zum-01012024/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/abschaffung-des-kinderreisepasses-zum-01012024/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Informationen aus der B&#252;rgerversammlung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h3 style="text-align: center;"><a href="/media/86600/buergerversammlung-2023_online.pdf" title="Bürgerversammlung 2023_Online.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/aa68f3cf686141628a3a136c5f7ba9c9" rel="noopener noreferrer"><strong>Präsentation vom 15.11.2023 (PDF)</strong></a></h3>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 23 Nov 2023 08:48:10 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/informationen-aus-der-buergerversammlung/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/informationen-aus-der-buergerversammlung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>M&#246;mlinger Wochenmarkt</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/82637/gm_wm_banner_rz1.jpg?center=0.479166666666667,0.283687943262411&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Mömlinger Wochenmarkt findet regelmäßig immer donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr vor dem Rathaus und dem kleinen Dorfplatz statt.</p>
<p>Mit frischen, regionalen Produkten und Köstlichkeiten. Auch in Bio-Qualität. Ab sofort auch mit Kaffee-Spezialitäten und leckeren Weinen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 31 Mar 2023 11:14:34 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/moemlinger-wochenmarkt/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/moemlinger-wochenmarkt/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Für den Tiefbrunnen 5, welcher aktuell bereits zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung genutzt wird, wurde bisher kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Da der Tiefbrunnen 5 derzeit allein die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Mömlingen sicherstellen muss, ist die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für diesen dringend erforderlich.  </p>
<p>Die Ausweisung des Wasserschutzgebietes erfolgt durch eine vom Landratsamt Miltenberg zu erlassende Rechtsverordnung nach §§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 31, 32, 63 und 73 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Vor Erlass der Rechtsverordnung wird beim Landratsamt Miltenberg nach Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG i.V. m. Art. 73 Abs. 2 bis 8 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ein Anhörungsverfahren durchgeführt.</p>
<p>Nach Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG liegen die vollständigen Planunterlagen und Beschreibungen einschließlich des Entwurfs der Wasserschutzgebietsverordnung bei der Gemeinde Mömlingen und beim Landratsamt Miltenberg für die Dauer eines Monats vom 13.03.2023 bis 14.04.2023 zur Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Unterlagen und wird hiermit nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG ortsüblich bekannt gemacht.</p>
<p>Es wird auf Folgendes hingewiesen:</p>
<ol>
<li>Der Tiefbrunnen 5 befindet sich auf dem Grundstück Fl.-Nr. 5000 der Gemarkung Mömlingen. Das Wasserschutzgebiet befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Mömlingen, Landkreis Miltenberg, Regierungsbezirk Unterfranken (s. Übersichtslageplan).</li>
<li>Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 13.03.2023 bis 14.04.2023 im Rathaus der Gemeinde Mömlingen, Zimmer 1.14, und im Landratsamt Miltenberg, Zimmer 164a, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten (Gemeinde Mömlingen, Herr Dölger, <br /> Tel. 06022/6856-17; Landratsamt Miltenberg, Frau Zeiler, Tel. 09371/501289).</li>
<li>Etwaige Einwendungen sind bei der Gemeinde Mömlingen oder beim Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. (Die Abgabe der Einwendungen per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend.)</li>
<li>Die Einwendungen müssen spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei einer der unter 3. genannten Stellen eingegangen sein.</li>
<li>Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.</li>
<li>Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.</li>
<li>Mit dem Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.</li>
</ol>
<p><strong>Übersichtslageplan:</strong></p>
<p><strong><img alt="" src="/media/82240/lageplan.png?width=546.1935483870968&amp;height=680" data-udi="umb://media/dc7f7d4d853142fd9031247207ee3a23" style="width: 546.1935483870968px; height: 680px;" /></strong></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 10 Mar 2023 10:25:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/festsetzung-des-trinkwasserschutzgebietes/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/festsetzung-des-trinkwasserschutzgebietes/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26782/bild0183.jpg?center=0.506622516556291,0.650124069478908&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><a href="/media/81214/bekanntmachung.pdf" title="Bekanntmachung.pdf" data-udi="umb://media/dbe300518ff841a5bc2ec0f7f4c97799"><big>Öffentliche Bekanntmachung (PDF)</big></a></p>
<p><a href="/media/81214/bekanntmachung.pdf" title="Bekanntmachung.pdf" data-udi="umb://media/dbe300518ff841a5bc2ec0f7f4c97799"><img alt="" src="/media/81213/bekanntmachung.png?width=501&amp;height=605&amp;mode=max" data-udi="umb://media/0a478599430346afac71ec6a0d70dbb2" style="width: 501px; height: 605px; display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" /></a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 03 Jan 2023 14:34:55 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-5/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-5/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Grundsteuer-Bescheide 2023</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Dieser Tage gehen Ihnen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2023 der Gemeinde Mömlingen zu.</p>
<p><strong>Diese Bescheide haben nichts mit der Grundsteuerreform zu tun.</strong></p>
<p>Die Neufestsetzung ab 2023 basiert auf der Hebesatzanpassung die der Gemeinderat am 25.07.2022 mit dem Erlass der Hebesatz-Satzung (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 32 vom 12.08.2022, Seite 3) beschlossen hat. </p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 19 Dec 2022 11:15:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/grundsteuer-bescheide-2023/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/grundsteuer-bescheide-2023/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Stellenausschreibung Bundesfreiwilligendienst</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/75168/bundesfreiwilligendienst.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Mömlingen sucht ständig, bis zur Besetzung, im Rahmen des Bundesfreiwilligendienst,<br />Freiwillige (m/w/d) für seine beiden Kindertagesstätten Sonnenschein und Regenbogen.</p>
<p></p>
<h3><a href="/media/80976/chancenergreifer.pdf" title="Chancenergreifer.pdf" data-udi="umb://media/c57a29a76b524487be7f2de3a132d712"><strong>Zur Stellenbeschreibung</strong></a></h3>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 13 Dec 2022 16:02:45 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/stellenausschreibung-bundesfreiwilligendienst/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/stellenausschreibung-bundesfreiwilligendienst/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Stellenausschreibung Praktikanten (m/w/d)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/75515/mitgestalter.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Mömlingen sucht für seine beiden Kindertagesstätten Sonnenschein und Regenbogen je einen</p>
<p><strong>Berufspraktikanten (m/w/d)</strong></p>
<p></p>
<h3><a href="/media/80979/mitgestalter.pdf" title="Mitgestalter.pdf (1)" data-udi="umb://media/5c0ea7784e4a4f32abd1e95d86da8989">&gt;&gt;Zur ausführlichen Stellenausschreibung&lt;&lt;</a></h3>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 13 Dec 2022 16:01:53 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/stellenausschreibung-praktikanten-mwd/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/stellenausschreibung-praktikanten-mwd/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Stellenausschreibung Reinigungskraft (M/W/D)</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/80892/teaser.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Mömlingen sucht ab sofort eine</p>
<p><strong>Reinigungskraft (m/w/d)</strong></p>
<p></p>
<h3><a href="/media/80891/stellenausschreibung-ordnungsliebhaber.pdf" title="Ordnungsliebhaber.pdf" data-udi="umb://media/da8ebc43a4024c26b660aca1428f4a28"><strong>&gt;&gt;Zur ausführlichen Stellenausschreibung&lt;&lt;</strong></a></h3>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 09 Dec 2022 09:11:14 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/stellenausschreibung-reinigungskraft-mwd/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/stellenausschreibung-reinigungskraft-mwd/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Hainbuche“ </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 14.11.2022 den Entwurf des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.</p>
<p>Der Geltungsbereich umfasst folgendes Gebiet:</p>
<p><img alt="" src="/media/80681/hainbuche.png?width=533&amp;height=289&amp;mode=max" data-udi="umb://media/e3c2c949ded248a68628fc2580f05596" style="width: 533px; height: 289px;" /></p>
<p>Der Bebauungsplan dient der Ausweisung eines Gewerbegebiets und eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Lebensmittel- und Fachmarkt“.</p>
<p>Die Planentwürfe des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils mit Begründung und sämtlichen weiteren Unterlagen liegen in der Zeit vom 05.12.2022 bis einschließlich 09.01.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<p></p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:</td>
<td>08:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Mittwoch:</td>
<td>14:00 – 18:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Freitag:</td>
<td>09:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.</p>
<p>Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.</p>
<p>Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).</p>
<p>Folgende umweltbezogene Unterlagen sind verfügbar:</p>
<ul>
<li>Planunterlagen mit Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans</li>
<li>Planunterlagen mit Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans</li>
<li>Alternativenprüfung</li>
<li>Umweltbericht</li>
<li>Begründung Grünordnungsplanung mit Beitrag zum besonderen Artenschutz</li>
<li>Messprotokolle der Hydranten</li>
<li>Hydrogeologisches Gutachten</li>
<li>Geotechnisches Gutachten</li>
<li>Schallimmissionsprognose Verkehr</li>
<li>Geräuschkontingentierung</li>
<li>Ganzheitliches Entwässerungskonzept</li>
<li>Verkehrstechnische Untersuchung</li>
</ul>
<p></p>
<p>Die Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:</p>
<p><strong>Schutzgut Boden und Fläche</strong></p>
<p>Angaben zu den umweltrechtlichen Belangen, die den Einfluss auf den Boden betreffen. Es liegen auch Angaben zur Versiegelung des Bodens vor.</p>
<p><strong>Schutzgut Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume, Artenvielfalt</strong></p>
<p>Angaben zu den umweltrechtlichen Belangen, die den Einfluss auf die Pflanzen- und Tierwelt durch die von der Planung zugelassene Bebauung betreffen.</p>
<p><strong>Schutzgut Mensch</strong></p>
<p>Angaben zum Schutz der Menschen/Bewohner, durch die Bewertung der Einflüsse der Anfallenden Schallimmissionen.</p>
<p><strong>Schutzgut Wasser</strong></p>
<p>Angaben zum Schutz des Grundwassers und zum in Oberflächengewässer eingeleitetes Wasser (Trennsystem)<br /><br /></p>
<p></p>
<p>Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen aus.</p>
<p><em>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</em></p>
<p><em>Hinweis hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:</em></p>
<p><em>Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)</em></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 05 Dec 2022 14:09:05 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-4/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-4/</link>
            </item>
            <item>
                <title>B&#252;rgerversammlung </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: left;">Informationen aus der diesjährige Bürgerversammlung vom <strong>Mittwoch, 09. November 2022</strong>.</p>
<p><br /><a href="/media/80462/buergerversammlung-2022_internet.pdf" title="Bürgerversammlung 2022_Internet.pdf" data-udi="umb://media/282b948b01874bdc968cecef6c4cabbd"><img alt="" src="/media/80461/bv.png?width=576&amp;height=387&amp;mode=max" data-udi="umb://media/38ca88534fc2403dbd768a657ed13a62" style="width: 576px; height: 387px;" /></a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 07 Nov 2022 07:58:10 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/buergerversammlung/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/buergerversammlung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>für den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Höckelsgrund II</p>
<p>Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.04.2022 die Änderung des Bebauungsplanes Höckelsgrund II im beschleunigten Verfahren beschlossen.</p>
<p>Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet Höckelsgrund II und die Begründung liegen in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.14, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, vom 04.11. –bis einschließlich 05.12.2022, während folgender Zeiten öffentlich aus.</p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:</td>
<td>08:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Mittwoch:</td>
<td>14:00 – 18:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Freitag:</td>
<td>09:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.</p>
<p>Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplangsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.</p>
<p>Datenschutz:</p>
<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p> </p>
<p>Mömlingen, 28.10.2022</p>
<p><strong>Siegfried Scholtka</strong><br />Erster Bürgermeister</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 04 Nov 2022 10:14:51 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-3/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-3/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Umr&#252;stung der Stra&#223;enbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technik bei der Gemeinde M&#246;mlingen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/74106/foerder.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><strong><img alt="" src="/media/74107/led.jpg?width=615&amp;height=239&amp;mode=max" data-udi="umb://media/73472f6f0e9740c9b13552038e4d3b6e" style="width: 615px; height: 239px;" /></strong></p>
<p>"Nationale Klimaschutzinitiative</p>
<p>Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab.<br />Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen."</p>
<h3><strong>Förderung der Maßnahme durch die Bundesrepublik Deutschland (Bund)</strong></h3>
<p>Fördermittelantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über den Projektträger Jülich - Forschungszentrum Jülich.</p>
<p>Internet: <a href="http://www.pfj.de/klimaschutzinitiative-kommunen">www.pfj.de/klimaschutzinitiative-kommunen</a></p>
<h3>Z<strong>uwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative, Haushaltsjahr 2020.</strong></h3>
<p>Vorhaben: „KSI: LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Mömlingen – 2021“<br />Fördermittelantrag der Gemeinde Mömlingen vom: 12.10.2020<br />In der Fassung vom: 09.11.2020<br />Mit Ergänzung vom: 26.10.2020, 09.11.2020 und 10.11.2020<br />Zuwendungsbescheid vom: 01.12.2020<br />Förderkennzeichen: 03K15441<br />Höhe der Zuwendung: 75.744,00 € gemäß ZWB<br />Ausführungszeitraum: 01.03.2021 bis 28.02.2022</p>
<p></p>
<h3>25.08.2022 Eingang der Zuwendung</h3>
<p>Die Zuwendung für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED wird der Gemeinde Mömlingen am 25.08.2022 ausbezahlt. Damit ist die Maßnahme abgeschlossen.</p>
<p></p>
<h3>24.08.2022 Schlussbescheid</h3>
<p>Mit Bescheid vom 22.08.2022 teilt die PT Zukunft – Umwelt- Gesellschaft (ZUG) gGmbH Berlin im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit, dass der Verwendungsnachweis der Gemeinde Mömlingen vom 29.04.2022 geprüft wurde und keinen Anlass zu Beanstandungen gab. Die auf Grund des vorgelegten Verwendungsnachweises errechnete Zuwendung beläuft sich auf 75.742,40 €. Die Zuwendung kommt in den nächsten Tagen zur Auszahlung.</p>
<h3><big><small>29.04.2022 Verwendungsnachweis</small></big></h3>
<p>Die Gemeinde Mömlingen reicht den Verwendungsnachweis sowie den Auszahlungsantrag bei PT Zukunft – Umwelt- Gesellschaft (ZUG) gGmbH Berlin ein.</p>
<h3>03.06.2021 Fertigstellungs-Mitteilung</h3>
<p>Die Bayernwerk Energiedienstleistungen Licht GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg teilt mit, dass die Umrüstung der 508 Straßenleuchten auf LED am 31.05.2021 abgeschlossen wurde.</p>
<h3>03.05.2021 Beginn der Umrüstung</h3>
<p>Die Bayernwerk Energiedienstleistungen Licht GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg beginnt mit der Umrüstung der 508 Straßenleuchten auf LED.</p>
<h3>22.03.2021 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses</h3>
<p>Info - Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung wurde an den günstigsten Bieter, die Bayernwerk Energiedienstleistungen Licht GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg, zu einem Preis von 252.474,65 € brutto vergeben. Der Preis liegt innerhalb der Kostenschätzung von 260.000,00 €.</p>
<h3>23.02.2021 Fertigstellungs-Mitteilung</h3>
<p>Die Bayernwerk Energiedienstleistungen Licht GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg teilt mit, dass die Straßenleuchten die von der Förderung ausgenommen sind (83 Straßenleuchten) zum 20.01.2021 auf LED umgestellte wurden.</p>
<h3>12.02.2021 Auftragsvergaben</h3>
<p>Auf Grund der Auswertung der drei vorliegenden Angebote erhält die</p>
<p><strong>Bayernwerk Energiedienstleistungen Licht GmbH, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg</strong></p>
<p>mit dem günstigsten Angebot (252.474,65 € brutto) den Auftrag.</p>
<h3>08.02.2021 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses</h3>
<p>Es wurden 3 Firmen angefragt. Zwei davon haben bisher ein Angebot abgegeben. Die Kostenberechnung liegt bei ca. 260.000,00 € (brutto).</p>
<p>Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag für die Umrüstung der 51 Langfeldleuchten und 466 Kofferleuchten an den günstigsten Bieter zu vergeben. Der Ausschuss ist über das Ergebnis der Vergabe zu informieren.</p>
<h3>10.12.2020 Zugang des Förderbescheides vom 01.12.2020</h3>
<p style="text-align: left;">Die Gemeinde Mömlingen erhält eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative, Haushaltsjahr 2020, für das Vorhaben:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>"KSI: LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Mömlingen- 2021"</strong></p>
<p style="text-align: center;"><strong>Förderkennzeichen: 03K15441</strong></p>
<h3 style="text-align: left;">05.10.2020 Sitzung des Gemeinderates</h3>
<p>Der Förderantrag wurde am 16.09.2020 gestellt. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich auf 252.481,42 € (brutto).</p>
<p>Der Gemeinderat beschließt die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Die Gesamtkosten für die Umrüstung von ca. 510 Straßenleuchten belaufen sich auf 219.000 € (netto). Mit dem Ausstauch wird nach dem Zugang des Förderbescheides (etwa im März 2021) begonnen.<br />Die Verwaltung wird beauftragt Vergleichsangebote einzuholen und diese im Bauausschuss vorzustellen.</p>
<p>Die Leuchtmittel in den gestalterischen Leuchten (Ortskern) werden nicht gefördert. Diese sollen daher bereits 2020 für 41.000 € (netto) umgerüstet werden.</p>
<h3>17.08.2020 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses</h3>
<p>In der Gemeinde Mömlingen gibt es 618 Straßenleuchten, diese verursachen jährliche Stromkosten in Höhe von ca. 60.000 €. Von den vorhandenen Straßenleuchten könnten ca. 600 auf energieeffiziente LED-Straßenleuchten umgestellt und so ein Großteil der Energie eingespart werden. Die Investition würde sich in ca. 7 Jahren amortisieren.</p>
<p>Dazu hat das Bayernwerk folgende Kosten-Nutzen-Rechnung aufgestellt:</p>
<p><img alt="" src="/media/74108/bayernwerk.png?width=680&amp;height=260.7588075880759" data-udi="umb://media/40b92cd4256d479ba70348a64f376642" style="width: 680px; height: 260.7588075880759px;" /></p>
<p>Als Fair-Trade-Kommune empfiehlt die Verwaltung das Projekt umzusetzen. Zudem werden die Energiepreise weiter steigen, sodass sich die Amortisationszeit noch verkürzt wird.</p>
<p>Der Ausschuss steht dem grundsätzlich positiv gegenüber und empfiehlt dem Gemeinderat die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED umzusetzen.</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 17 Oct 2022 09:45:23 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/umruestung-der-strassenbeleuchtung-auf-energieeffiziente-led-technik-bei-der-gemeinde-moemlingen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/umruestung-der-strassenbeleuchtung-auf-energieeffiziente-led-technik-bei-der-gemeinde-moemlingen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>F&#246;rdermitgliederwerbung des Roten Kreuzes</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/79641/rk.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der BRK-Kreisverband Miltenberg-Obernburg führt ab dem 26.09.2022 bis Ende Oktober 2022 eine Fördermitgliederwerbung in Form einer Haustürwerbung im nördlichen Landkreis Miltenberg, also auch in Mömlingen durch.</p>
<p>Diese Mitgliederwerbung wird von Mitarbeitern der vom BRK beauftragten Agentur durchgeführt.<br />Die Werber sind mit Dienstkleidung ausgestattet und können sich mit einem BRK-Lichtbildausweis legitimieren. <br />Sie sind wochentags, auch samstags, bis ca. 20 Uhr unterwegs.</p>
<p>Details können auf der Homepage eingesehen werden: <a href="http://www.brk-mil.de">www.brk-mil.de</a> oder</p>
<p><a href="https://www.kvmiltenberg.brk.de/spenden/foerdermitgliedschaft/mitglied-werden.html">https://www.kvmiltenberg.brk.de/spenden/foerdermitgliedschaft/mitglied-werden.html</a></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 06 Oct 2022 09:54:16 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/foerdermitgliederwerbung-des-roten-kreuzes/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/foerdermitgliederwerbung-des-roten-kreuzes/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Teilnehmer f&#252;r n&#228;chste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/79600/logo.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.</strong></p>
<p><strong></strong></p>
<p>Das Bayerische Landesamt für Statistik führt gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Jahr 2023 die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Hierfür werden ab sofort 13 000 Haushalte in Bayern gesucht. Mitmachen lohnt sich. Man kann nach erfolgter Teilnahme eine Prämie von mindestens 100 Euro erhalten. Zudem liefert die EVS wichtige Daten für politische Entscheidungen zum Bürgergeld und der Inflationsrate. Hinweis: aktuell läuft auch die <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Zeitverwendung/zve2022/_inhalt.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zeitverwendungserhebung</a> unter dem Motto „Wo bleibt die Zeit?“, diese Erhebung klingt ähnlich, ist aber grundverschieden.</p>
<h4>Dateneingabe jetzt auch digital mit einer App möglich</h4>
<p>eder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können.</p>
<p>Die Angaben können in einer App ganz bequem von Zuhause oder unterwegs eingetragen werden. Die App wurde speziell für die EVS entwickelt und auf den Bedarf der Erhebung angepasst. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich.</p>
<h4>Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate</h4>
<p>Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/_inhalt.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">EVS-Ergebnissen</a> beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das geplante Bürgergeld.</p>
<p>Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der <a href="https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm289/index.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Inflationsrate</a> ein. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“.</p>
<h4>Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten</h4>
<p>Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“ Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach dem Zufallsverfahren darüber hinaus für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.</p>
<p>Unter <a href="http://www.evs2023.de/teilnahme">www.evs2023.de/teilnahme</a> können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.</p>
<h4>Datenschutz und Geheimhaltung</h4>
<p>Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.</p>
<p>Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!</p>
<p><em>Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter <a href="http://www.evs2023.de">www.evs2023.de</a>.</em></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 04 Oct 2022 16:00:59 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wo-bleibt-mein-geld/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wo-bleibt-mein-geld/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Gemeinderatssitzung vom 19.09.2022</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h3 style="text-align: center;"><a href="/media/79268/praesentation-windkraft-in-moemlingen.pdf" title="Präsentation Windkraft in Mömlingen.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/a51917d52b514f8c9a354b19a7eb0331" rel="noopener noreferrer">Präsentation Windkraft in Mömlingen</a></h3>
<p></p>
<h3 style="text-align: center;"><a href="/media/79267/praesentation-touristische-arbeitsgemeinschaft-tag.pdf" title="Präsentation Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG).pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/04995320dce44799b03fb90ae210a487" rel="noopener noreferrer">Präsentation der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG)</a></h3>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 22 Sep 2022 08:08:55 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/gemeinderatssitzung-vom-19092022/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/gemeinderatssitzung-vom-19092022/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#196;nderungssatzung zur Beitrags- und Geb&#252;hrensatzung zur Entw&#228;sserungssatzung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p style="text-align: center;"><strong>Änderungssatzung</strong><br /><strong>§ 1</strong></p>
<p style="text-align: left;"><br />§ 10 Einleitungsgebühr<br /><br />(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,15 EUR pro Kubikmeter Abwasser.</p>
<p style="text-align: left;"></p>
<p style="text-align: center;"><strong>§ 2</strong></p>
<p style="text-align: left;">Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2022 in Kraft.</p>
<p style="text-align: left;"><br />Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Mömlingen folgende Änderungssatzung:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mömlingen (BGS-EWS)</strong><br /><strong>§ 1</strong></p>
<p style="text-align: left;">§ 10 Einleitungsgebühr<br /><br />(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 3,15 EUR pro Kubikmeter Abwasser.</p>
<p style="text-align: center;"><strong>§ 2</strong></p>
<p style="text-align: left;"><br />Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2022 in Kraft.</p>
<p style="text-align: left;">Mömlingen, den 20.09.2022<br />gez.<br />Siegfried Scholtka<br />Erster Bürgermeister</p>
<p style="text-align: left;"></p>
<p style="text-align: left;"></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 21 Sep 2022 11:30:29 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderungssatzung-zur-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderungssatzung-zur-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Beschlusses &#252;ber die vereinfachte Umlegung „Sudetenstra&#223;e“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><a href="/media/76148/sudetenstrasse.pdf" title="Sudetenstraße.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/b6176fc6809d4947ba918edf6982d43b" rel="noopener noreferrer"><img alt="" src="/media/76147/sudetenstrasse_seite_1.jpg?width=297&amp;height=420&amp;mode=max" data-udi="umb://media/30821a77ca15420a80cf1580ee75971f" style="width: 297px; height: 420px;" /></a></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 21 Jul 2022 11:04:29 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/beschlusses-ueber-die-vereinfachte-umlegung-sudetenstrasse/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/beschlusses-ueber-die-vereinfachte-umlegung-sudetenstrasse/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/72540/real-estate-g6364c8959_1920.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h3><strong>Update 07.07.2022</strong></h3>
<p>Die Vordrucke (grün) für die Abgabe der Grundsteuererklärung können<strong> im Rathaus</strong> zu den <strong>Öffnungszeiten</strong> im Zimmer OG 1.10 abgeholt werden.</p>
<p>Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 angeben.</p>
<p>Sie haben für die Abgabe folgende Möglichkeiten:</p>
<ol>
<li>elektronisch über ELSTER oder</li>
<li>als PDF (grau) über den PC ausgefüllt, ausgedruckt und nach Unterschrift abgeschickt oder</li>
<li>die Vordrucke (grün) handschriftlich ausfüllen und abschicken.</li>
</ol>
<p></p>
<hr />
<h3><strong>Update 10.05.2022</strong></h3>
<p><strong>Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform</strong></p>
<p>Wir möchten Sie darüber informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der <strong>grauen Variante zum Ausfüllen am PC</strong> jetzt auf <a href="http://www.grundsteuer.bayern.de">www.grundsteuer.bayern.de</a> freigeschaltet sind.</p>
<p>Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. <strong>Sie dürfen <em>nicht handschriftlich</em> ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.</strong></p>
<p>Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die <strong>Papiervordrucke</strong> verwenden, die <strong>ab dem 1. Juli 2022</strong> in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.</p>
<p>Unter <a href="http://www.grundsteuer.bayern.de">www.grundsteuer.bayern.de</a> finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.</p>
<p></p>
<h4>03.05.2022:</h4>
<p>Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.</p>
<p>Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.</p>
<p>Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.</p>
<h3>Wie läuft das Verfahren ab?</h3>
<p>Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine sog. Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, den sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie voraussichtlich in 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.</p>
<h3> Was bedeutet die Neuregelung für Sie?</h3>
<p>Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst:</p>
<p>Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.</p>
<p>Hierzu wurden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März 2022 öffentlich aufgefordert.</p>
<p>Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.</p>
<h3>Was ist zu tun?</h3>
<p>Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit</p>
<p style="text-align: center;"><strong>vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022</strong></p>
<p>bequem und einfach elektronisch über <strong>ELSTER</strong> - Ihr Online-Finanzamt unter <a href="http://www.elster.de">www.elster.de</a> abgeben.</p>
<p>Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.</p>
<p>Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.</p>
<p><img alt="" src="/media/74181/grundsteuer.png?width=680&amp;height=459.0899470899471" data-udi="umb://media/7d8992a3108b479f9b40438b6cf61baa" style="width: 680px; height: 459.0899470899471px;" /></p>
<h3>Sie sind steuerlich beraten?</h3>
<p>Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung abgegeben werden.</p>
<h3>Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?</h3>
<p>Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.</p>
<p>Informationen finden Sie unter <a href="http://www.grundsteuerreform.de">www.grundsteuerreform.de</a>.</p>
<h3>Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?</h3>
<p>Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.grundsteuer.bayern.de">www.grundsteuer.bayern.de</a></p>
<p>Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von <strong>Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr</strong> auch telefonisch für Sie erreichbar:</p>
<p style="text-align: center;"><strong>089 – 30 70 00 77</strong></p>
<p>In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – bitte sehen Sie aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.</p>
<h3>Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?</h3>
<p>Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter <a href="http://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus">www.statistik.bayern.de/statistik/zensus</a>.</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 07 Jul 2022 08:45:59 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/grundsteuerreform-die-neue-grundsteuer-in-bayern/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Zensus 2022</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/74606/zensus.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Was ist der Zensus?</strong></p>
<p>Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Die Mitgliedstaaten der europäischen Union sind dazu verpflichtet, alle zehn Jahre die Bevölkerung zu zählen und den Bestand an Gebäuden und Wohnungen festzustellen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.</p>
<p><img alt="" src="/media/74607/zensus_2.png?width=424&amp;height=290" data-udi="umb://media/13059a3fa8374722a7b649a0f3b2bd37" style="width: 424px; height: 290px; float: right;" /></p>
<p><strong>Warum braucht es einen Zensus?</strong></p>
<p>Im Rahmen des Zensus werden die amtlichen Einwohnerzahlen festgestellt und weitere grundlegende Daten über die bayerische Bevölkerung und die Wohnungssituation in Bayern erhoben. Die Ergebnisse des Zensus wirken sich in vielen Bereichen aus, vom Zuschnitt der Wahl- und Stimmkreise bis zum kommunalen und bundesstaatlichen Finanzausgleich. Anders als bei einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger befragt werden, ist der Zensus 2022 ein registergestützter Zensus. Das bedeutet, dass ein Großteil der erforderlichen Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern gewonnen und – wo notwendig – durch Befragungen, sogenannte Primärerhebungen, ergänzt wird.</p>
<p><strong>Wer ist für den Zensus zuständig?</strong></p>
<p>Der Zensus ist die größte amtliche Statistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und besteht aus mehreren Erhebungsteilen. Für die Haushaltebefragung und die Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den 94 kommunalen Erhebungsstellen, die für die Organisation der Durchführung in den Städten und Landkreisen eingerichtet wurden, zuständig. Die Wiederholungsbefragung und die Gebäude- und Wohnungszählung werden zentral für Bayern vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt.</p>
<p><strong>Wann startet der Zensus?</strong></p>
<p>Am 15. Mai 2022 ist Zensus-Stichtag. Die Befragungen von rund 2,4 Mio. Personen im Rahmen der Haushaltebefragung sowie die Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften starten ab Montag, den 16. Mai 2022. Die Schreiben an die ca. 3,5 Mio. Auskunftspflichtigen der Gebäude- und Wohnungszählung werden seit dem 9. Mai 2022 vom Bayerischen Landesamt für Statistik verschickt.</p>
<p><strong>Wie läuft die Haushaltebefragung in Bayern ab?</strong></p>
<p></p>
<p>In Bayern werden ab Zensus-Stichtag rund 2,4 Mio. Personen, also ca. 18 % der bayerischen Bevölkerung, durch sogenannte Erhebungsbeauftragte persönlich befragt. Hierfür sind bayernweit rund 20 000 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Bayern führt neben Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein die Befragungen mit Tablets anstatt mit Papier-Erhebungsunter- lagen durch. Bevor es zum Interview kommt, erhalten die ausgewählten Haushalte vorab immer ein Schreiben des Erhebungsbeauftragten, in dem der Termin zum Interview angekündigt wird.</p>
<p>Das Kurzinterview, das der Existenzfeststellung und Einwohnerzahlermittlung dient, dauert ca. 5</p>
<p>bis 10 Minuten. Rund die Hälfte der ausgewählten Haushalte ist zusätzlich auch für den erweiterten Fragebogen auskunftspflichtig. Darin werden weitere soziodemographische Informationen wie etwa zum Bildungsstand und zur Erwerbstätigkeit abgefragt, die nicht in Verwaltungsregistern vorliegen, aber gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Beantwortung dieses erweiterten Fragebogens kann entweder komfortabel und schnell direkt im Anschluss an das Kurzinterview gemeinsam mit dem Erhebungsbeauftragten erledigt werden, oder selbst online am Computer oder Smartphone. Die Online-Zugangsdaten werden hierfür persönlich überreicht. Es ist auch möglich einen Papierfragebogen auszufüllen. <br />Musterfragebogen finden sich unter <a href="https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/Fragebogen.html">https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/Fragebogen.html</a>.</p>
<p><strong>Wie laufen die Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ab?</strong></p>
<p>Die Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften, den sogenannten Sonderbereichen, werden als Vollerhebung durchgeführt. In Wohnheimen werden alle Bewohnerinnen und Bewohner wie bei der Haushaltebefragung in persönlichen Interviews durch die Erhebungsbeauftragte befragt. In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten, Internaten, Klöstern oder Pflegeheimen gibt die Einrichtungsleitung stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner Auskunft.</p>
<p><strong>Wie läuft die Gebäude- und Wohnungszählung in Bayern ab?</strong></p>
<p>In Deutschland gibt es kein einheitliches Verwaltungsregister, das den Bestand an Wohnungen und Gebäuden flächendeckend abbildet. Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung ist daher die vollständige Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum und bewohnten Unterkünfte sowie der darin befindlichen Wohnungen. Daher werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Gebäuden oder Wohnungen schriftlich befragt. In Bayern sind das ca. 3,5 Mio. Auskunftspflichtige. Ab 9. Mai 2022 wurden bereits in der ersten Versandwelle die Informationen zur Teilnahme an der Befragung verschickt. Bis Ende Mai 2022 folgen zwei weitere Versandwellen. Mit den Online-Zugangsdaten können sich die Befragten auf  www.zensus2022.de anmelden. Die Online-Meldung spart Zeit und schont Ressourcen. Wer nicht online melden kann oder will, kann einen Papierfragebogen ausfüllen. Dieser wird dem Erinnerungsschreiben automatisch beigelegt, das Mitte Juli verschickt wird. Die Befragten müssen daher nichts weiter unternehmen, um ihn zu erhalten. Musterfragebogen finden sich unter <a href="https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/Fragebogen.html">https://www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Musterfragebogen_Uebersicht/Fragebogen.html</a>.</p>
<p><strong>Was ist die Wiederholungsbefragung?</strong></p>
<p>Der Gesetzgeber verlangt die Prüfung der Qualität der Befragungsergebnisse, die einwohnerzahlrelevant sind. Daher findet für einen kleinen Teil der Befragten aus der Haushaltsstichprobe ein weiteres Interview im Rahmen der sogenannten Wiederholungsbefragung statt. Rund</p>
<p>vier Prozent der Personen, die bereits an der Haupterhebung teilgenommen haben, müssen sich erneut dem Kurzinterview durch einen Erhebungsbeauftragten des Landesamts für Statistik stellen. Auch für diese Erhebung besteht für die insgesamt rund 90 000 Befragten in Bayern Auskunftspflicht. Wer noch Interesse hat sich als Erhebungsbeauftragter für die Wiederholungsbefragung zu bewerben, kann dies hier tun:</p>
<p><a href="https://statistik.bayern.de/interviewer-zensus">https://statistik.bayern.de/interviewer-zensus</a></p>
<p><strong>Müssen die Bürgerinnen und Bürger beim Zensus mitmachen?</strong></p>
<p>Ja. In §23 Zensusgesetz 2022 ist geregelt, dass die Bürgerinnen und Bürger beim Zensus Auskunft geben müssen. Eine Ablehnung der Teilnahme am Zensus ist demnach nicht möglich. Sollten die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger vergessen haben, an der Erhebung teilzunehmen, erhalten Sie zunächst eine entsprechende Erinnerung. Bei Nicht-Teilnahme kann letztlich ein Zwangsgeld ausgesprochen werden.</p>
<p><strong>Datenschutz</strong></p>
<p>Der Schutz und die Vertraulichkeit der Daten haben beim Zensus, wie bei allen amtlichen statistischen Erhebungen, höchste Priorität. Die Datenerhebungen und -verarbeitungen sind an den Anforderungen des Statistikgeheimnisses und der Datenschutzgrundverordnung ausgerichtet. Darüber hinaus stellt das sogenannte Rückspielverbot sicher, dass Einzelangaben weder an diejenigen öffentlichen Stellen zurückübermittelt werden, von denen sie ursprünglich stammen, noch an weitere Verwaltungsstellen weitergeleitet werden. Mehr hierzu unter</p>
<p><a href="https://www.statistik.bayern.de/zensusdatenschutz">https://www.statistik.bayern.de/zensusdatenschutz</a></p>
<p><strong>Wann gibt es die Ergebnisse?</strong></p>
<p>Die Ergebnisse werden Ende 2023 veröffentlicht.</p>
<p><strong>Mehr Informationen rund um den Zensus</strong> finden Sie auf der Seite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder https://www.zensus2022.de</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 18 May 2022 14:15:57 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/zensus-2022/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/zensus-2022/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung „Freifl&#228;chenphotovoltaikanlage Lichte Platte“ </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.</p>
<p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.</p>
<p>Der Geltungsbereich umfasst folgendes Gebiet:</p>
<p><img alt="" src="/media/73930/freifeld.png?width=576&amp;height=336&amp;mode=max" data-udi="umb://media/5a26a06332a84076b6bc663730692375" style="width: 576px; height: 336px;" /></p>
<p>Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage.</p>
<p> </p>
<p>Die Planentwürfe des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils mit Begründung, Begründung zur Grünordnungsplanung, Beitrag zum besonderen Artenschutz, Umweltbericht und Blendgutachten, liegen in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 10.05.2022, während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:</td>
<td>08:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Mittwoch:</td>
<td>14:00 – 18:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Freitag:</td>
<td>09:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.</p>
<p> </p>
<p>Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.</p>
<p>Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt</p>
<p>bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).</p>
<p> </p>
<p>Folgende umweltbezogene Unterlagen sind verfügbar:</p>
<p>Planunterlagen mit Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans</p>
<p>Planunterlagen mit Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans</p>
<p>Begründung zur Grünordnungsplanung, Beitrag zum besonderen Artenschutz</p>
<p>Umweltbericht</p>
<p>Blendgutachten</p>
<p> </p>
<p>Die Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:</p>
<p> </p>
<p>Schutzgut Boden und Fläche</p>
<p>Angaben zu den umweltrechtlichen Belangen, die den Einfluss auf den Boden betreffen. Es liegen auch Angaben zur Versiegelung des Bodens vor.</p>
<p> </p>
<p>Schutzgut Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume, Artenvielfalt</p>
<p>Angaben zu den umweltrechtlichen Belangen, die den Einfluss auf die Pflanzen- und Tierwelt durch die von der Planung zugelassene Bebauung betreffen.</p>
<p> </p>
<p>Schutzgut Mensch</p>
<p>Angaben zu den Auswirkungen der Anlage auf den Menschen, insbesondere hinsichtlich der Blendwirkung.</p>
<p> </p>
<p>Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen aus.</p>
<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p> </p>
<p>Hinweis hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:</p>
<p>Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 19 Apr 2022 17:46:21 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-freiflaechenphotovoltaikanlage-lichte-platte/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-freiflaechenphotovoltaikanlage-lichte-platte/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung „Hainbuche“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hainbuche“ beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.</p>
<p> </p>
<p>Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen zur Stärkung des örtlichen Einzelhandels und Gewerbes.</p>
<p>Nun werden die Entwürfe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegt.</p>
<p> </p>
<p>Der Planentwurf des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt mit Begründung, Begründung zur Grünordnungsplanung, Umweltbericht, hydrogeologischem Gutachten und geotechnischem Gutachten sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für den betroffenen Bereich mit Begründung liegen in der Zeit vom 14.03.2022 bis 08.04.2022, während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:</td>
<td>08:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Mittwoch:</td>
<td>14:00 – 18:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Freitag:</td>
<td>09:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> </p>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Corona Pandemie bitten wir zur Einsichtnahme um Terminvereinbarung. Mündliche Auskünfte werden bei Bedarf erteilt.</p>
<p> </p>
<p>Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift erklärt werden.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 14 Mar 2022 07:48:41 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-4-hainbuche/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-4-hainbuche/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Die Kultur- und Sporthalle wird zur Ludwig-Ritter Halle</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26740/ksh_03-2010.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Am 14. Februar 2021 verstarb unser Ehrenbürger Ludwig Ritter. Ludwig war 49 Jahre Gemeinderat, 24 Jahre 2. Bürgermeister, 48 Jahre Kreisrat und 32 Jahre Landtagsabgeordneter. In allen Funktionen hat er viel Gutes für Mömlingen und die Region bewirkt. Einer seiner Erfolge war der Bau der Kultur- und Sporthalle in der Königsbergerstraße.</p>
<p>Er hat damals einen hohen Zuschuss für den Bau erkämpft.<br /> Durch die Halle hat er zahlreichen Vereinen eine Sportstätte und für Mömlingen eine Veranstaltungsstätte geschaffen.</p>
<p></p>
<p>Um seinem Wirken hier in Mömlingen zu gedenken, eine bleibende Erinnerung an ihn zu haben und für sein Wirken zu danken wird die Kultur- und Sporthalle in „Ludwig-Ritter Halle“ umbenannt.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 14 Feb 2022 07:40:10 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/die-kultur-und-sporthalle-wird-zur-ludwig-ritter-halle/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/die-kultur-und-sporthalle-wird-zur-ludwig-ritter-halle/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Landratsamt Miltenberg informiert</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/35879/landkreis.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Leider hat das SARS-CoV-2-Virus auch Bereiche der Abfallwirtschaft getroffen. Trotz aller Vorsorgemaßnahmen wie feste Abfuhrteams, Abstandsregelungen oder Maskenpflicht konnten merkliche Erkrankungen nicht verhindert werden. Daher muss in den nächsten Tagen mit Verzögerungen bei der Müllabfuhr gerechnet werden. Dies wird sich hauptsächlich im Sperrmüllbereich sowie dem Behälteränderungsdienst auswirken. Die Abfuhr der Mülltonnen, insbesondere Restmüll und Bio, sowie die Abfuhr der gelben Säcke ist derzeit gesichert.</p>
<p> </p>
<p>Außerdem wird sich die Entleerung der E-Schrottcontainer verschieben. Die Sammeltour diese Woche muss entfallen und wird voraussichtlich Anfang nächster Woche nachgeholt.</p>
<p>Über die AbfallApp Landkreis Miltenberg werden wir versuchen die Landkreisbewohner*innen gemeindegenau über Verzögerungen zu informieren.</p>
<p> </p>
<p>Zu Verzögerungen kommt es auch bei der Verteilung der gelben Säcke. Der Sacklieferant der Fa. RESO hat die für Februar 2022 avisierte und zugesagte Lieferung nach hinten verschoben. Wir haben heute die Fa. RESO gebeten eine Lösung für jene Gemeinden zu suchen, die 2022 bisher keine gelben Säcke erhalten haben. Hier hoffen wir in den kommenden Tagen auf eine Lösung. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung.</p>
<p>Ihre Kommunale Abfallwirtschaft</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 10 Feb 2022 15:24:45 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/landratsamt-miltenberg-informiert/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/landratsamt-miltenberg-informiert/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Gewerbegebiet Hainbuche </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Im Moment werden Überlegungen zur Vergabe der Grundstücke angestellt. Deshalb können sich Interessenten jetzt auf einen Platz bewerben. <br />Durch den Planungsstand im Hinblick auf Bebauungsplan und Straßenplanung können noch Wünsche berücksichtigt werden. <br /><br />Fragen und das ausgefüllte Bewerbungsformular senden Sie bitte an <a href="mailto:siegfried.scholtka@moemlingen.de">siegfried.scholtka@moemlingen.de</a>.</p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 13 Jan 2022 09:13:03 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/gewerbegebiet-hainbuche/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/gewerbegebiet-hainbuche/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Neujahrsempfang 2022</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Leider konnte aufgrund der aktuellen Situation der diesjährige Neujahrsempfang nicht wie geplant stattfinden.</p>
<p>Um den Neujahrsempfang trotz allem nicht komplett ausfallen zu lassen, hat sich Bürgermeister Scholtka entschlossen, seine Neujahrsrede aufzuzeichnen.</p>
<p>Die Aufzeichnungen der Musikstücke wurden vom Musikverien Mümlingtal zur Verfügung gestellt.</p>
<h3><br /><a href="https://www.youtube.com/watch?v=wVOIpkKjYrQ" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Zum Neujahrsempfang 2022(Link)</strong></a></h3>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 06 Jan 2022 11:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/neujahrsempfang-2021/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/neujahrsempfang-2021/</link>
            </item>
            <item>
                <title>K&#246;nigswald-Erlebnis geschlossen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26731/koenigswald.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens, ist der Zelt- und Grillplatz im Königswald-Erlebnis <strong>ab sofort</strong> geschlossen.</p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 26 Nov 2021 11:47:44 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/koenigswald-erlebnis-geschlossen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/koenigswald-erlebnis-geschlossen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Mit Bescheid vom 06.10.2021 Nr.51-6100-FNP-12-2021-1 hat das Landratsamt Miltenberg die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Mömlingen für das Gebiet östlich des Hallenbades genehmigt.<br /> Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Mömlingen, Bauamt, Hauptstraße 70 in 63853 Mömlingen während der allgemeinen Öffnungszeiten </p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:</td>
<td>08:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Mittwoch:</td>
<td>14:00 – 18:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Freitag:</td>
<td>09:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p> </p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p> </p>
<p>Unbeachtlich werden demnach</p>
<p> </p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und</li>
<li> eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und</li>
<li> nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.</li>
</ol>
<p> </p>
<p> </p>
<h3><strong>Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „östlich des Hallenbades“ der Gemeinde Mömlingen</strong></h3>
<p> </p>
<p>Die Gemeinde hat mit Beschluss vom 07.06.2021 den Bebauungsplan östlich des Hallenbades als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Mömlingen, Bauamt, Hauptstraße 70 in 63853 Mömlingen während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:</td>
<td>08:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Mittwoch:</td>
<td>14:00 – 18:00 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Freitag:</td>
<td>09:00 – 12:00 Uhr</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p></p>
<p>einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p> </p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p> </p>
<p>Unbeachtlich werden demnach</p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,</li>
<li>eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li>
<li>nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li>
<li>nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,</li>
</ol>
<p> </p>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 22 Oct 2021 09:54:51 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-2/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-2/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Hochwasserschutz - Info</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Mömlingen ist in den letzten Jahren immer wieder von Hochwasser und Überflutungen betroffen. Nicht nur in anderen Regionen nehmen diese unvorhersehbaren Vorkommnisse zu.</p>
<p>Um Vorsorge treffen zu können, hat Bürgermeister Siegfried Scholtka am 30. September zu einer Hochwasserschutz - Info - Veranstaltung eingeladen.</p>
<p>In dieser Veranstaltung hat Herr Wolfgang Heinrich (vom Hochwasserschutz Süd/West)  über die allgemeinen Hochwasserschutzmaßnahmen informiert. Es wurde über Schutzmaßnahmen gegen eindringendes Wasser z.B. über das Kellerfenster - aber auch über mobilen Hochwasserschutz aufgeklärt.</p>
<p>Des Weiteren hat Herr Keusen über die richtige Führung der Abwasseranlage/Leitungen in Gebäuden sowie der Notwendigkeit einer Rückschlagklappe berichtet.</p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 11 Oct 2021 10:27:23 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/hochwasserschutz-info/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/hochwasserschutz-info/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Ausstellung „Naturparke in Bayern“ im Adam-Otto-Vogel Haus</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/65910/ausstellung_moemlingen.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Ausstellung ist jeweils donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet.</p>
<p>Kontaktdaten:<br />Sandra Weimer<br />E-Mail: <a href="mailto:s.weimer@geo-naturpark.de">s.weimer@geo-naturpark.de</a><br />Tel.: 0162/7183977</p>
<p> </p>
<p>Leon Heinrich<br />E-Mail: <a href="mailto:leon.heinrich@moemlingen.de">leon.heinrich@moemlingen.de<br /></a>Tel.: 06022/6856-12</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 28 Sep 2021 10:42:08 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/ausstellung-naturparke-in-bayern-im-adam-otto-vogel-haus/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/ausstellung-naturparke-in-bayern-im-adam-otto-vogel-haus/</link>
            </item>
            <item>
                <title>25.000 € f&#252;r M&#246;mlingens Hochwasserbetroffene</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/63249/spende.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Gemeinde beschließt Förderrichtlinien für privaten Hochwasserschutz.</p>
<p>Der Vorstand der Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG, Wolfgang Heßler und Mömlingens Geschäftsstellen­leiter Dominik Egarter über­reichten Bürgermeister Siegfried Scholtka am Dienstag, 06.07.2021, im Rathaus eine Spende von 25.000 €. <br />Das Geld soll nach dem Motto „Aus der Region, für die Region“ als Unwetter-Soforthilfe verwendet werden. Heßler betonte, man stelle das Geld unbürokratisch den betroffenen Menschen aus Mömlingen zur Verfügung. Die Raiffeisen-Volksbank war auf die Gemeinde zugekommen und hatte ihre finanzielle Hilfe angeboten.</p>
<p> </p>
<p>Wer sein Haus vor Hochwasser schützt, kann von der Gemeinde künftig einen Zuschuss erhalten. Am Montag, 05.07.2021, hat der Haupt- und Sozialausschuss in seiner Sitzung den entsprechenden Beschluss gefasst.</p>
<p> </p>
<p>Ausschlaggebender Grund für diese Maßnahme war das schwere Unwetter am Montag, 28. Juli 2021, bei dem es nach starken und ergiebigen Niederschlägen zu einem starken Hochwasserabfluss, vor allem in der Ortsmitte, kam. Neben dem Rückstau aus dem Kanal kam es auch zu Überflutungen in zahlreichen Kellern. Durch die topgrafische Lage von Mömlingen hat der Amorbach ein 2570 Hektar großes Einzugsgebiet. Da solche Ereignisse in letzter Zeit immer gehäufter vorkommen, richte die Gemeinde einen Hochwasserfond ein, um die Gebäudeeigentümer zu animieren ihre Keller vor eindringendem Hochwasser zu schützen. Das Wasser hatte an dem Tag auf Höhe der Pizzeria am Markt einen Stand von rund 1,0 Meter, was einem Querschnitt von 26,5 Quadratmeter entsprach. Das entspricht 34 großen Kanalrohren. Durch aufwändige Rückhaltebecken könnte der Pegel zwar reduziert, aber eine Überflutung nicht komplett verhindert werden, da das Wasser von allen Seiten in das Tal strömt. Durch den Ausbau des Amorbachs im südlichen Abschnitt konnte bereits erreicht werden, dass das Wasser schneller der Mümling zufließt und das Ereignis nicht so lange dauert.</p>
<p> </p>
<p>Die Verwaltung wird nun die entsprechenden Förderrichtlinien für den privaten Hochwasserschutz ausarbeiten. Damit soll der Einbau dichter Fenster, das Anlegen von Pumpensümpfen und der mobile Hochwasserschutz in Form von Absperrungen mit 20% gefördert werden.</p>
<p> </p>
<p>Außerdem soll eine Beratungsstunde für Hochwasserschutz eingeführt werden. Dort können sich die Bürger nach vorheriger Meldung kostenlos beraten lassen.</p>
<p>Bezüglich des Rückstaus wird im Amtsblatt ein Merkblatt veröffentlicht, in dem auf die richtige Bauweise der Entwässerung hingewiesen wird. Es wird ein Spendenkonto eingerichtet und es soll eine Informationsveranstaltung stattfinden.</p>
<p> </p>
<p>Ich möchte an dieser Stelle allen Helfern meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Die gut funktionierende Nachbarschaftshilfe, der Bauhof und die Einsatzkräfte der Feuerwehrhaben eine sehr gute Arbeit geleistet. Danke!</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 Jul 2021 11:04:31 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/25000-fuer-moemlingens-hochwasserbetroffene/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/25000-fuer-moemlingens-hochwasserbetroffene/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Aufstellung des Bebauungsplanes „&#214;stlich des Hallenbades“ </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26782/bild0183.jpg?center=0.506622516556291,0.650124069478908&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 08.03.2020 den Entwurf des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.</p>
<p>Der Bebauungsplan ermöglicht den Bau von 4 Wohnhäusern.</p>
<p>Die Planentwürfe des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt zur Aufstellung des Bebauungsplans und zur Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils mit Begründung, sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom 22.03.2021 bis einschließlich 25.04.2021, während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<ul>
<li>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:  08:00 – 12:00 Uhr</li>
<li>Mittwoch:                                                     14:00 – 18:00 Uhr</li>
<li>Freitag:                                                        09:00 – 12:00 Uhr</li>
</ul>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.</p>
<p>Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.</p>
<p>Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 22 Mar 2021 10:47:15 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aufstellung-des-bebauungsplanes-oestlich-des-hallenbades/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aufstellung-des-bebauungsplanes-oestlich-des-hallenbades/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26782/bild0183.jpg?center=0.506622516556291,0.650124069478908&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde hat mit Beschluss vom 08.03.2021 den Bebauungsplan „Im Steinweg“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<ul>
<li>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:   08:00 – 12:00 Uhr</li>
<li>Mittwoch:                                                      14:00 – 18:00 Uhr</li>
<li>Freitag:                                                         09:00 – 12:00 Uhr</li>
</ul>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 15 Mar 2021 11:51:12 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>KiTa Beitr&#228;ge in den Notbetreuungsmonaten</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26782/bild0183.jpg?center=0.506622516556291,0.650124069478908&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><em><strong>Update:</strong> Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass die Elternbeiträge <strong>auch für den Monat März 2021</strong> übernommen werden.<br />Hierfür gilt ebenfalls die 5-Tages-Regelung wie in den Monaten Januar und Februar.<br /></em></p>
<p><em>Daher werden die Abbuchungen der Kinderbetreuungsbeiträge für den Monat April vorerst gestopt.</em></p>
<p></p>
<p>Am Montag den 22.02.2021 wurde vom Haupt- und Sozialausschuss beschlossen, dass die Gemeinde Mömlingen für Kinder die die Notbetreuung in den jeweiligen Monaten Januar und Februar an nicht mehr als fünf besucht haben, keine KiTa-Beiträge erhoben werden.</p>
<p> <br /> Die Verrechnung oder Nachforderung von ausstehenden Beiträgen erfolgt im März.</p>
<p>Bereits Bezahlte Beiträge werden mit den Kinderbetreuungsbeiträgen für April verrechnet oder auf Antrag zurücküberwiesen.</p>
<p><br /> Nähere Informationen gehen im Laufe der Woche in einem gesonderten Schreiben an die betroffenen Eltern.</p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 02 Mar 2021 14:13:13 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kita-beitraege-in-den-notbetreuungsmonaten/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kita-beitraege-in-den-notbetreuungsmonaten/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Aufstellung des Bebauungsplanes „Obernburger Stra&#223;e 49“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obernburger Straße 49“ im beschlossen.<br />Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.01.2021 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt.</p>
<p>Die Änderung umfasst folgenden Bereich:</p>
<p><img alt="" src="/media/59963/obb49.png?width=524&amp;height=371&amp;mode=max" data-udi="umb://media/e880639f93b04f74bd3331335d9b9c59" style="width: 524px; height: 371px;" /></p>
<p>Die Aufstellung des Bebauungsplanes regelt die Nutzung und Bebauung des Grundstücks.</p>
<p>Der Planentwurf des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt mit Begründung liegt in der Zeit vom 15.02.2021 bis 17.03.2020, während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<ul>
<li>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr</li>
<li>Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr</li>
<li>Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr</li>
</ul>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus.<br />Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.</p>
<p>Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).</p>
<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 25 Feb 2021 12:39:56 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aufstellung-des-bebauungsplanes-obernburger-strasse-49/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aufstellung-des-bebauungsplanes-obernburger-strasse-49/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#196;nderung des Bebauungsplanes &quot;Ellbogen“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26782/bild0183.jpg?center=0.506622516556291,0.650124069478908&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 die Änderung des Bebauungsplanes „Ellbogen“ beschlossen.<br />Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.01.2021 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt. </p>
<p>Die Änderung umfasst folgenden Bereich:</p>
<p><img alt="" src="/media/59958/ellbogen.png?width=550&amp;height=329&amp;mode=max" data-udi="umb://media/8cb3451f2fd24a06b2d0ee5b135659a7" style="width: 550px; height: 329px;" /></p>
<p>Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird (§ 13 BauGB).<br />Die Bebauungsplanänderung ermöglicht eine Bebauung des Grundstücks. </p>
<p>Der Planentwurf des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt mit Begründung liegt in der Zeit vom 15.02.2021 bis 17.03.2020, während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<table class="table table-hover table-striped">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag:</strong></td>
<td><strong>08:00 – 12:00 Uhr</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Mittwoch:</strong></td>
<td><strong>14:00 – 18:00 Uhr</strong></td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Freitag:</strong></td>
<td><strong>09:00 – 12:00 Uhr</strong></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 1.14 öffentlich aus. </p>
<p>Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. </p>
<p>Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).</p>
<p> Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 15 Feb 2021 08:01:52 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderung-des-bebauungsplanes-ellbogen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderung-des-bebauungsplanes-ellbogen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>FFP 2 Masken f&#252;r pflegende Angeh&#246;rige</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/28051/pict0157.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die FFP 2 Masken werden über die Gemeinde verteilt und können täglich zwischen <strong>09.00 Uhr und 12.00 Uhr</strong> im Rathaus abgeholt werden.</p>
<p>Gemäß Vorgaben des bayerischen Gesundheitsministeriums erhält die Hauptpflegeperson <strong>drei</strong> Schutzmasken.<br /> Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines <strong>Schreibens der Pflegekasse</strong> mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung, ferner muss sich die Hauptpflegeperson bei der Abholung ausweisen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 20 Jan 2021 08:01:07 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/ffp-2-masken-fuer-pflegende-angehoerige/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/ffp-2-masken-fuer-pflegende-angehoerige/</link>
            </item>
            <item>
                <title>B&#252;rgerversammlung 2020 f&#228;llt aus</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/28051/pict0157.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Sobald es das Infektionsgeschehen wieder zulässt wird die Veranstaltung nachgeholt.</p>
<p>Die Informationsbroschüre, die eigens zu jeder Bürgerversammlung angefertigt wurde, wird es auch in diesem Jahr geben. Sie steht ab dem 11.11.2020 auf der Homepage der Gemeinde Mömlingen zum Download bereit. Personen, die keinen Internetzugang haben, erhalten die Broschüre im Rathaus.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 06 Nov 2020 11:45:15 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/buergerversammlung-2020-faellt-aus/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/buergerversammlung-2020-faellt-aus/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Ausbildungsplatz zum Verwaltungsfachangestellten</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Die Gemeinde Mömlingen sucht zum 01.09.2021 eine/n Auszubildende/n zur/zum</strong></p>
<h4 style="text-align: center;"><strong>Verwaltungsfachangestellten</strong></h4>
<p style="text-align: center;"><small style="text-align: center;"><strong><big>Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung</big></strong></small></p>
<p style="text-align: left;">Was sind Ihre Tätigkeiten:</p>
<p style="text-align: left;">Als Verwaltungsfachangestellte/r führen Sie allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten im Rathaus aus. Einen Großteil der Arbeit erledigen Sie am Computer. Sie erlernen Gesetze und andere Rechtsvorschriften zu lesen, anzuwenden und mit diesen zu arbeiten. Sie lernen das Beraten von Bürgern, das Prüfen von rechtlichen Fragestellungen und das Vorbereiten von politischen Beschlüssen. Sie gestalten die Geschicke Ihrer Gemeinde aktiv mit.</p>
<p style="text-align: left;">Wir erwarten:</p>
<ul>
<li>Mittlere Reife oder einen gleich- bzw. höherwertigen Schulabschluss</li>
<li>Interesse an kommunalpolitischen Themen</li>
<li>Flexibilität und Einsatzbereitschaft</li>
<li>Kommunikationsvermögen und Verhandlungsgeschick</li>
<li>Sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen</li>
<li>Empathie und Teamfähigkeit</li>
<li>Soziales Engagement</li>
<li>Umfassende Kenntnisse der Gemeinde Mömlingen sind wünschenswert</li>
</ul>
<p>Was erwartet Sie:</p>
<p>Den theoretischen Teil der dreijährigen Ausbildung absolvieren Sie an der Berufsschule in Aschaffenburg und an der Bayerischen Verwaltungsschule als Blockunterricht. Den berufspraktischen Teil der Ausbildung durchlaufen Sie in den verschiedenen Sachgebieten des Rathauses.</p>
<p>Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum <strong>06.12.2020</strong> in digitaler Form im PDF-Format an <a href="mailto:personal@moemlingen.de">personal@moemlingen.de</a>. Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Daniel Weber, unter 06022/6856-31.</p>
<p><a href="https://www.moemlingen.de/media/44142/datenschutzinformationen-im-bewerberverfahren.pdf">https://www.moemlingen.de/media/44142/datenschutzinformationen-im-bewerberverfahren.pdf</a></p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 03 Nov 2020 07:07:32 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/ausbildungsplatz-zum-verwaltungsfachangestellten/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/ausbildungsplatz-zum-verwaltungsfachangestellten/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Wichtige Informationen an alle Wasserabnehmer!</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/41455/water-2614538_1920.jpg?center=0.595588235294118,0.492682926829268&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Sie haben in den letzten Tagen Ihren Abrechnungsbescheid über Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 erhalten.</p>
<p>Bitte kontrollieren Sie die übernommenen Daten des Zählerstandes auf Seite 2 des Bescheides und achten hierbei besonders auf die Erläuterungen der Kennzeichen:</p>
<p>2 – Zählerstand von Ihnen gemeldet </p>
<p>3 – Zählerstand von uns geschätzt</p>
<p>9 – Zählerstand von Ihnen über das Internet gemeldet.</p>
<p> </p>
<p>Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Zimmermann unter der Telefonnummer 06022-6856 10 oder vereinbaren Sie einen Termin.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 15 Oct 2020 09:35:22 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wichtige-informationen-an-alle-wasserabnehmer-2/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wichtige-informationen-an-alle-wasserabnehmer-2/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Problemabfall </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/56990/problem_muell.png?center=0.421052631578947,0.489130434782609&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Wann:</strong> Di. 13.10.2020, zwischen 13:00 - 15:00 Uhr</p>
<p><strong>Wo:</strong> Königsbergerstraße 4, 63853 Mömlingen</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 12 Oct 2020 09:54:08 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/problemabfall/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/problemabfall/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Verkehrsbehinderungen auf der B426!</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/54072/traffic-sign-6616_1920.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>In der Zeit vom 21.09.2020 bis 20.11.2020 ist wegen ausführlicher Sanierungsarbeiten der B426 im Ortsbereich Eisenbach mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die einzelnen Bauabschnitte entnehmen Sie bitte den Anlagen. Das Straßenbauamt Aschaffenburg bittet um Beachtung!</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 15 Sep 2020 15:41:29 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/verkehrsbehinderungen-auf-der-b426/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/verkehrsbehinderungen-auf-der-b426/</link>
            </item>
            <item>
                <title>KiTa-Geb&#252;hren ab dem 01.09.2020</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung vom 03.08.2020 die folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Mömlingen (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) beschlossen:</p>
<p></p>
<h4 style="text-align: center;">Änderungsatzung</h4>
<p style="text-align: center;">zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der <br />Gemeinde Mömlingen (Kindertagesstätten-Gebührensatzung)</p>
<p style="text-align: center;"><strong>§ 1</strong></p>
<p style="text-align: left;"><strong>§ 5 Gebührensätze</strong> wird wie folgt geändert:<br />Abs. 1. Kinderkrippengebühren</p>
<table class="table table-hover table-striped" style="margin-left: auto; margin-right: auto;">
<tbody>
<tr>
<td>Durchschnittlich gebuchte Zeit <br />(täglich)</td>
<td>Durchschnittlich gebuchte Zeit<br /> (wöchentlich)</td>
<td>1. Kind     </td>
<td>2. Kind     </td>
</tr>
<tr>
<td>2 – 3 Stunden</td>
<td>über 10 – 15 Stunden</td>
<td>155,00 €</td>
<td>139,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>3 – 4 Stunden</td>
<td>über 15 – 20 Stunden</td>
<td>182,00 €</td>
<td>164,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>4 – 5 Stunden</td>
<td>über 20 – 25 Stunden</td>
<td>228,00 €</td>
<td>205,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>5 – 6 Stunden</td>
<td>über 25 – 30 Stunden</td>
<td>273,00 €</td>
<td>245,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>6 – 7 Stunden</td>
<td>über 30 – 35 Stunden</td>
<td>319,00 €</td>
<td>287,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>7 – 8 Stunden</td>
<td>über 35 – 40 Stunden</td>
<td>364,00 €</td>
<td>328,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>8 – 9 Stunden</td>
<td>über 40 – 45 Stunden</td>
<td>410,00 €</td>
<td>369,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>über 9 Stunden</td>
<td>über 45 Stunden</td>
<td>455,00 €</td>
<td>410,00 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Abs. 2. Kindergartengebühren</p>
<table class="table table-hover table-striped" style="margin-left: auto; margin-right: auto;">
<tbody>
<tr>
<td>Durchschnittlich gebuchte Zeit <br />(täglich)</td>
<td>Durchschnittlich gebuchte Zeit <br />(wöchentlich)</td>
<td>1. Kind</td>
<td>2. Kind</td>
</tr>
<tr>
<td>3 – 4 Stunden</td>
<td>über 15 – 20 Stunden</td>
<td>83,00 €</td>
<td>68,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>4 – 5 Stunden</td>
<td>über 20 – 25 Stunden</td>
<td>105,00 €</td>
<td>85,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>5 – 6 Stunden</td>
<td>über 25 – 30 Stunden</td>
<td>125,00 €</td>
<td>102,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>6 – 7 Stunden</td>
<td>über 30 – 35 Stunden</td>
<td>146,00 €</td>
<td>119,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>7 – 8 Stunden</td>
<td>über 35 – 40 Stunden</td>
<td>167,00 €</td>
<td>137,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>8 – 9 Stunden</td>
<td>über 40 – 45 Stunden</td>
<td>188,00 €</td>
<td>153,00 €</td>
</tr>
<tr>
<td>über 9 Stunden</td>
<td>über 45 Stunden</td>
<td>208,00 €</td>
<td>170,00 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Abs. 4. Die Gebührensätze Abs. 1 bis Abs. 3 werden ab dem KiGa-Jahr 2021/22 dynamisierte. Das heißt, die Gebühren steigen jährlich zum 01.09. um 2%. Erstmals wird diese Regelung zum 01.09.2021 angewandt. Die Beträge sind auf gerade Eurobeträge abzurunden.</p>
<p><br />Abs. 4 alt wird Abs. 5 und Abs. 5 alt wird Abs. 6.</p>
<p style="text-align: center;"><br />§2 Inkrafttreten</p>
<p style="text-align: left;"><br />Diese Änderungssatzung tritt am 01.09.2020 in Kraft.<br /><br /></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 24 Aug 2020 15:49:10 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kita-gebuehren-ab-dem-01092020/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kita-gebuehren-ab-dem-01092020/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Elterninformation zum Erlass der KiTa-Geb&#252;hren April bis Juni 2020</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Liebe Eltern,</p>
<p><br />wie Sie bestimmt bereits gehört haben, hat die bayerische Landesregierung entschieden, dass die Kinderbetreuungsgebühren für die Zeit des "coronabedingten Lockdowns" (April -Juni 2020) durch den Freistaat Bayern übernommen werden.<br /> Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kinderbetreuungsgebühren für Kinder, welche in diesem Zeitraum die Notbetreuung in Anspruch genommen haben.</p>
<p><br /> Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung vom 29.06.2020 entschieden, da gerade die Eltern in systemrelevanten Berufen in diesem Zeitraum einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der täglichen Versorgung geleistet haben, auch im Fall der Inanspruchnahme der Notbetreuung auf die Erhebung der Kinderbetreuungsgebühren zu verzichten.</p>
<p><br />Das heißt, dass in den Monaten April bis Juni 2020 auf die Erhebung von Kinderbetreuungsgebühren verzichtet wird. Sollten bei Ihnen in diesem Zeitraum Gebühren abgebucht bzw. von Ihnen bezahlt worden sein, so werden diese mit den im Juli bzw. August anfallenden Gebühren  verrechnet oder bis zum Ende des Kindergartenjahres wieder erstattet.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 13 Aug 2020 13:37:31 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/elterninformation-zum-erlass-der-kita-gebuehren-april-bis-juni-2020/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/elterninformation-zum-erlass-der-kita-gebuehren-april-bis-juni-2020/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Spendenaktion Hallenbad</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/44523/pict0241.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Wir organisieren eine Spendenaktion ab dem 20.07.2020. Jede Spende ist willkommen. Dabei haben wir uns für großzügige Spender etwas ausgedacht.<br />Für jede Spende über <strong>100 €</strong> gibt es, zusätzlich zur Spendenquittung, eine Urkunde,<br />ausgestellt auf Ihren Namen und als Dankeschön erhalten Sie je nach Wunsch eine<br />wertige original Silbermünze (800/900 Silber) oder eine original Reichsbanknote fast<br />100 Jahre und älter.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 10 Aug 2020 16:02:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/spendenaktion-hallenbad/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/spendenaktion-hallenbad/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#214;ffnung der Gemeindeeinrichtungen </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Ab dem <strong>1. Juli 2020</strong> wird die Gemeinde Mömlingen unter Auflage eines Hygienekonzepts folgende Einrichtungen wieder öffnen:</p>
<ul>
<li>Kultur- und Sporthalle</li>
<li>Bürgerhaus "Alte Schule"</li>
<li>Schulturnhalle</li>
<li>Grillplatz - Königswald Erlebnis*</li>
</ul>
<p></p>
<p><em>*Der Zeltplatz - Königswald Erlebnis bleibt bis auf weiteres geschlossen.</em></p>
<p></p>
<p>Sollten sich weitere Öffnungen ergeben, wird diese Liste aktualisiert.</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 28 Jul 2020 09:59:33 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/oeffnung-der-gemeindeeinrichtungen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/oeffnung-der-gemeindeeinrichtungen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Baustelle in der Ortsdurchfahrt M&#246;mlingen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/33061/gefahr.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Maßnahme wird als abschnittsweise Wanderbaustelle mit Ampelverkehr zu Verkehrsbehinderungen führen. Es sind ca. 4 Wochen für diese Arbeit eingeplant. Ziel der Maßnahme ist es, dass die Lärmbelästigung der Anwohner durch klappernde Schachtdeckel damit der Vergangenheit angehört. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die Verkehrsstörungen gebeten.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 24 Jul 2020 13:07:19 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/baustelle-in-der-ortsdurchfahrt-moemlingen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/baustelle-in-der-ortsdurchfahrt-moemlingen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Kinderbetreuungsgeb&#252;hren in der Gemeinde M&#246;mlingen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.06.2020 beschlossen, dass die Gemeinde Mömlingen für die Monate April bis Juni keine Betreuungsgebühren sowie Notbetreuungsgebühren für die Kinder in den Krippen, den Kindergärten, dem Hort und der Mittagsbetreuung erheben wird.</p>
<p>Sind für die genannten Monate bereits Gebühren erhoben worden, werden diese am <strong>Ende des Kindergartenjahres</strong> verrechnet und zurücküberwiesen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 30 Jun 2020 14:44:06 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kinderbetreuungsgebuehren-in-der-gemeinde-moemlingen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/kinderbetreuungsgebuehren-in-der-gemeinde-moemlingen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Urlaubszeit – Reisezeit</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/55069/mm_rgb_kv.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Warum denn in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah?</p>
<p>Entdecken und erleben Sie unsere Ferien- und Tourismusregion</p>
<p style="text-align: center;"><strong>„Munteres Mümlingtal – Odenwald obenauf“</strong></p>
<p>Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.</p>
<p></p>
<p><a href="https://www.munteres-muemlingtal.de">https://www.munteres-muemlingtal.de</a></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 29 May 2020 12:48:16 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/urlaubszeit-reisezeit/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/urlaubszeit-reisezeit/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Information zur Notbetreuung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/52426/corona_kita.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><em>Update 23.05.2020: <a href="/media/54919/2020-05-20-elternbrief-corona-ab-2505.pdf" title="2020-05-20 Elternbrief Corona ab 25.05.pdf" data-udi="umb://media/d93004d62fc84ea8b3ad7d1a96280191">Elternbrief_Corona_25.05.2020</a> hinzugefügt.</em></p>
<p><em>Update 14.05.2020: <a href="/media/54727/2020-05-11_informationsblatt_fur_eltern_stmas.pdf" title="2020-05-11_informationsblatt_fur_eltern_StMAS.pdf" data-udi="umb://media/1375215691134abf9ad4d7bd46b41c29">Informationsblatt für Eltern</a> hinzugefügt.</em></p>
<p><em>Update 08.05.2020: <a href="/media/54540/341-nl-ausweitung-notbetreuung-1105.pdf" title="341 NL Ausweitung Notbetreuung 11.05.pdf" data-udi="umb://media/963f3c05b7344621b5b02ddc9db123e4">Ausweitung zur Notbetreuung</a> ab 11.05 hinzugefügt<strong> </strong></em></p>
<p><strong>Ab dem 27. April 2020 wird der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitert werden. Dabei geht die Regierung folgendermaßen vor:</strong></p>
<p><strong></strong></p>
<ul>
<li>Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.</li>
<li>Ein Elternteil im Bereich kritische Infrastruktur</li>
</ul>
<p>Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, so genügt es ab dem 27. April 2020, wenn <strong>nur ein Elternteil</strong> in einem <strong>Bereich der kritischen Infrastruktur</strong> tätig oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist.</p>
<p>Hier finden sei einen Überblick über die Bereiche der kritischen Infrastruktur:</p>
<p></p>
<ul>
<li>Die Gesundheitsversorgung umfasst auch den Rettungsdienst und Psychotherapeut-/innen. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen).</li>
<li>Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen,
<ul>
<li>die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe (insbesondere zur Aufrechterhaltung der Notbetreuung in Schulen und Betreuungseinrichtungen), der Seelsorge in den Religionsgemeinschaften,</li>
<li>der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz) und der Bundeswehr,</li>
<li>der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),</li>
<li>
<p>der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),</p>
</li>
<li>
<p></p>
<p>der Versorgung mit Drogerieprodukten,</p>
</li>
<li>
<p></p>
<p>des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen),</p>
</li>
<li>
<p></p>
<p>der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation), </p>
</li>
<li>
<p></p>
<p>der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), der Steuerberatung und</p>
</li>
<li>
<p></p>
<p>der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen.</p>
</li>
<li>
<p></p>
<p>Dazu zählen auch die Beschäftigten in Kitas und Schulen, die im Rahmen der Notbetreuung eingesetzt werden. Auch Lehrkräfte in Schulen, die für den Unterricht vor Ort eingeteilt sind, zählen hierzu.</p>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Dass Baumärkte, Gartencenter, Buchhandlungen Friseure etc. nun oder in näherer Zukunft wieder öffnen dürfen, bedeutet ausdrücklich nicht, dass es sich hierbei um kritische Infrastruktur im Rahmen der Notbetreuung handelt.</p>
<p></p>
<p><strong>WICHTIG!!!! Keine andere Betreuungsperson im Haushalt </strong></p>
<p><strong>Voraussetzung der Notbetreuung ist künftig</strong>, dass das Kind <strong>nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann</strong>. Wenn also bspw. der Partner nicht erwerbstätig ist und zuhause die Kinderbetreuung übernehmen kann, kann das Kind nicht aufgenommen werden. Wenn der nicht erwerbstätige Partner dagegen zwar zuhause ist, aber bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung die Betreuung nicht übernehmen kann, steht die Notbetreuung offen. Auch volljährige Geschwister können die Betreuung übernehmen, wenn sie zur Verfügung stehen</p>
<p><strong>Weitere Voraussetzungen</strong></p>
<p>Voraussetzung der Notbetreuung ist weiter, dass das Kind</p>
<ul>
<li>keine Krankheitssymptome aufweist,</li>
<li>nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und das Kind keine Krankheitssymptome aufweist, und</li>
<li>keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.</li>
</ul>
<h4></h4>
<h4>Anmeldungen für die Notgruppe</h4>
<p>Wenn Sie die Notgruppe gerne in Anspruch nehmen möchten dann melden Sie ihr Kind bitte <strong>2 Tage im Voraus</strong> per Email bei uns an.</p>
<p><a href="mailto:kita.sonnenschein@moemlingen.org">kita.sonnenschein@moemlingen.org</a></p>
<p><a href="mailto:kita.regenbogen@moemlingen.org">kita.regenbogen@moemlingen.org</a></p>
<p></p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Sat, 23 May 2020 09:50:02 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/information-zur-notbetreuung/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/information-zur-notbetreuung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Maskenpflicht in Bayern</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/54161/mask-4982908_1280.png?center=0.452830188679245,0.4321608040201&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Um die Übertragung und Ansteckung einzudämmen, ist das Tragen von Mund-Nasenschutz ab nächster Woche - 27. April 2020 - in allen Läden und dem öffentlichen Nahverkehr verpflichtend.</p>
<p>Wir möchten deshalb unserer Mömlinger-Bevölkerung selbstgenähte Masken anbieten.</p>
<p>Um dies zu ermöglichen, benötigen wir die Mithilfe von Bürgern, die solch eine Maske nähen können.<br />Unsere Idee ist, den fleißigen, handwerklich begabten Näherinnen und Nähren die dazu benötigten Materialien und Schnittmuster zur Verfügung zu stellen, damit diese dann gefertigt werden können.</p>
<p>Die fertigen Masken werden dann zum Selbstkostenpreis in der Gemeinde verkauft.</p>
<p> </p>
<p>Wer uns zum Wohle ALLER mit seinen Nähkünsten unterstützen möchte, kann sich gerne bei uns in der Verwaltung, Tel. <strong>06022/6856 - 0</strong>, melden. Wir freuen uns schon heute auf einen Anruf.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 29 Apr 2020 09:17:34 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/maskenpflicht-in-bayern/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/maskenpflicht-in-bayern/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Durchw&#252;hlen fremder Fahrzeuge</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/54162/car-1590508_1920.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>In den allermeisten Fällen wurden die <strong>unverschlossenen</strong> Fahrzeuge durch den oder die Täter auf der Suche nach Wertgegenständen durchwühlt. Es entstand nur geringer Sachschaden. In zwei Fällen wurde aber auch eine Fensterscheibe eingeschlagen, da sich Taschen <strong>sichtbar</strong> im Fahrzeug befanden. Hier haben sich der oder die Täter vermutlich das Auffinden von Wertgegenständen versprochen.</p>
<p>Auffällig ist, dass die betroffenen Fahrzeuge nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern <strong>auch auf privaten</strong> Flächen abgestellt waren. D. h.  der oder die Täter scheuen sich nicht bis tief in private Grundstücke hinein vorzugehen.</p>
<p>Die Bevölkerung wird gebeten wachsam zu sein, Fahrzeuge abzuschließen und keine Wertgegenstände in Fahrzeugen liegen zu lassen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Obernburg <strong>(Tel.: 629-0)</strong> entgegen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 23 Apr 2020 11:22:17 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/durchwuehlen-fremder-fahrzeuge/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/durchwuehlen-fremder-fahrzeuge/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Wasserentnahme auf dem Friedhof</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/52796/faucet-1684902_1920.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Wasserzufuhr für die Wasserentnahmestellen auf dem Friedhof wird erst wieder angestellt, wenn nicht mehr mit Nachtfrost zu rechnen ist, da die verbauten Wasserhähne bereits bei leichten Minustemperaturen aufgefrieren.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 27 Mar 2020 12:02:51 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wasserentnahme-auf-dem-friedhof/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wasserentnahme-auf-dem-friedhof/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Ma&#223;nahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/52483/bekanntmachung_kopft.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><em>Update, 25.03.2020<br /></em></p>
<p></p>
<p>Liebe Mitbürger,</p>
<p>über den folgenden Link gelangen Sie zur Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums, auf dem alle sogenannten Allgemeinverfügungen nachzulesen sind, die die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Detail regeln.</p>
<p> </p>
<p><a href="https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/">https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/</a></p>
<p> </p>
<p>Im Folgenden haben wir uns bemüht, die Auswirkungen der genannten Regelungen auf die Einrichtungen der Gemeinde Mömlingen übersichtlich darzustellen.</p>
<p> </p>
<p><strong>1.</strong>   Folgende Einrichtungen der Gemeinde Mömlingen sind bis mindestens 19.April 2020 geschlossen:</p>
<ul>
<li>Kindertagesstätten inkl. Hort und Mittagsbetreuung</li>
<li>Grundschule</li>
<li>Kultur- und Sporthalle</li>
<li>Bürgerhaus Alte Schule inkl. JuZ</li>
<li>Bücherei</li>
<li>Königswald</li>
<li>Spielplätze</li>
</ul>
<p>Damit ist der Trainings- und Probebetrieb der Vereine in diesen Einrichtungen untersagt. Das JuZ ist geschlossen.<br />Vereinsräume/Vereinsheime, die im Besitz der Vereine sind, sind ebenfalls zu schließen.</p>
<p></p>
<p><strong>2.</strong>   Ein <strong>Notbetrieb in beiden Kindertagesstätten</strong> für Kinder von Eltern, die in sog. Tätigkeiten der kritischen Infrastruktur tätig sind, ist sichergestellt.</p>
<p><strong>3.</strong>   Bei einer Mitarbeiterin der Kindertagesstätte Regenbogen wurde am vergangenen Freitag eine <strong>Infektion mit dem Corona-Virus</strong> festgestellt. Der Sachverhalt wurde umgehend dem Gesundheitsamt gemeldet. Alle Mitarbeiter, die mit der betroffenen Kollegin Kontakt hatten, wurden umgehend angewiesen, eine häusliche Isolation einzuhalten.</p>
<p>Im Laufe des vergangenen Wochenendes wurde der Fall vom Gesundheitsamt untersucht und die Mitarbeiter, die mit der Kollegin Kontakt hatten, wurden unter Quarantäne gestellt.</p>
<p><strong>Kinder, die in der Einrichtung betreut wurden, sind nicht betroffen</strong>.</p>
<p>Die betroffene Kollegin zeigt bis jetzt nur leichte Symptome, es geht ihr, den Umständen entsprechend, gut.</p>
<p></p>
<p> </p>
<p><strong>4.</strong>   Für die <strong>Bürgerentscheide am 29.03.2020</strong> hat jeder Stimmberechtigte seine Unterlagen zur brieflichen Abstimmung erhalten. Bei der Auszählung und der Ermittlung des Ergebnisses wird der derzeitigen Situation Rechnung getragen, so dass das Ergebnis<strong> nicht</strong> am Sonntag, dem 29.03.2020 feststehen wird.</p>
<p> </p>
<p><strong>5. </strong>  Das <strong>Rathaus</strong> wird bis auf weiteres für den Kundenverkehr <strong>geschlossen</strong>. Termine werden nur nach Vereinbarung in unaufschiebbaren Fällen vergeben. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Angelegenheiten per Telefon, Email oder Post zu regeln.</p>
<p> </p>
<p><strong>6. </strong>  <strong>Standesamtliche Trauungen</strong> finden weiterhin statt. Allerdings behält sich das Standesamt Mömlingen die Möglichkeit vor, den Personenkreis auf das Brautpaar und die Trauzeugen einzuschränken.</p>
<p> </p>
<p><strong>7. </strong>  <strong>Bestattungen</strong> finden mit Einschränkungen statt.</p>
<p> </p>
<p><strong>8.  Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates</strong> finden bis auf weiteres in der Kultur- und Sporthalle statt. Hierbei werden besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Grundsätzlich sind die Sitzungen öffentlich. Die Gemeinde behält sich vor Zuschauer zurückzuweisen, wenn die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands von 1,5 m pro Teilnehmer nicht gewährleistet ist oder ein Besucher Krankheitssymptome aufweist.</p>
<p> </p>
<p><strong>9. </strong>  Alle Spielplätze der Gemeinde Mömlingen sind gesperrt. Das Betreten ist verboten.</p>
<p> </p>
<p><strong>10.</strong> Der <strong>Grüngutplatz</strong> ist geöffnet. Die Gemeinde Mömlingen hat den Platz am vergangenen Freitag kurzfristig geschlossen, nachdem auch der Landkreis seine Wertstoffhöfe geschlossen hat. Inzwischen wurde aber klar gestellt, dass die Öffnung des Grüngutplatzes unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich ist.</p>
<p></p>
<p><strong>11.</strong> Aktuelle Informationen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Gemeinde Mömlingen erhalten Sie tagesaktuell auf der Homepage der Gemeinde.</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Mar 2020 15:56:06 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/massnahmen-zum-schutz-vor-dem-corona-virus/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/massnahmen-zum-schutz-vor-dem-corona-virus/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Information zum B&#252;rgerentscheid Hallenbad</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Aufgrund der aktuellen Situation rund um den Corona-Virus wird die Verfahrensweise der Bürgerentscheide am 29.03.2020 analog zur Verfahrensweise der Stichwahlen geändert. Diese soll voraussichtlich ausschließlich per Briefwahl stattfinden.</p>
<p><strong>Alle Wahlberechtigten</strong> in Mömlingen erhalten <strong>automatisch</strong> alle nötigen Briefwahlunterlagen per Post. Es ist daher kein gesonderter Antrag auf Briefwahl notwendig.</p>
<p>Wir bitten die Bürger von weiteren Briefwahlanträgen über das Bürgerserviceportal abzusehen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 16 Mar 2020 14:51:49 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/information-zum-anstehenden-buergerentscheid-hallenbad/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/information-zum-anstehenden-buergerentscheid-hallenbad/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses f&#252;r den Bebauungsplan „Anbau Kindertagesst&#228;tte Regenbogen“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Mömlingen hat mit Beschluss vom 08.07.2019 den Bebauungsplan „Anbau Kindertagesstätte Regenbogen“ als Satzung beschlossen.</p>
<p>Diese Genehmigung/dieser Satzungsbeschluss  wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Mömlingen, Bauverwaltung, zu den Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p> </p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p> </p>
<p>Unbeachtlich werden demnach</p>
<p>1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</p>
<p>2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche</p>
<p>Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</p>
<p>3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</p>
<p>4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,</p>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.</p>
<p> </p>
<p>Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
<p> </p>
<p>Mömlingen, 15.11.2019                   </p>
<p>Siegfried Scholtka</p>
<p>Erster Bürgermeister</p>
<p></p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 10:27:06 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-des-satzungsbeschlusses-fuer-den-bebauungsplan-anbau-kindertagesstaette-regenbogen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-des-satzungsbeschlusses-fuer-den-bebauungsplan-anbau-kindertagesstaette-regenbogen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bau- und Ordnungsamt eingeschr&#228;nkt besetzt</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26782/bild0183.jpg?center=0.506622516556291,0.650124069478908&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Bei Angelegenheiten, welche das Bau- oder Ordnungsrecht</p>
<p>betreffen, bitten wir vorab um Terminvereinbarung unter <strong>06022/6856-31</strong>.</p>
<p>Vielen Dank für Ihr Verständnis.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 11 Nov 2019 09:03:13 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bau-und-ordnungsamt-eingeschraenkt-besetzt/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bau-und-ordnungsamt-eingeschraenkt-besetzt/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Achtung Hundebesitzer!</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/33061/gefahr.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Wer Hinweise zum Täter geben kann, soll sich bitte mit der Polizeiinspektion Obernburg (06022/629-0) oder mit der Gemeinde Mömlingen (06022-6856-17) in Verbindung setzen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 25 Sep 2019 18:31:52 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/achtung-hundebestizer/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/achtung-hundebestizer/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde M&#246;mlingen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 26 Jul 2019 11:03:58 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-der-haushaltssatzung-der-gemeinde-moemlingen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-der-haushaltssatzung-der-gemeinde-moemlingen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Gesangverein Frohsinn 1919 e.V. M&#246;mlingen erh&#228;lt Zelter-Plakette in Landshut</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/43582/bild-zelterplaektte.jpg?center=0.386904761904762,0.493827160493827&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Zelter-Plakette ist die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland für einen Chor, der seit mehr als 100 Jahren besteht und sich besondere Verdienste innerhalb des Chorgesangs, verbunden mit der Förderung des kulturellen Lebens, erworben hat. </p>
<p>Die Verleihung der Zelter-Plakette wurde vom Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Bernd Sibler, dem Präsidenten des Bayerischen Musikrates Dr. Thomas Goppel, sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Landshut Alexander Putz vorgenommen. Die Geschäftsführerin Heidemarie Schlund sowie der Präsident Hermann Arnold, beide vom Maintalsängerbund, haben sich den Gratulanten  angeschlossen.</p>
<p>Die Plakette sowie die vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete Urkunde wurde von einer Delegation der Frohsinn Sänger entgegengenommen.</p>
<p>Das Jubiläumsfest feiert der Gesangverein Frohsinn vom 29.06.2019 – 01.07.2019 auf dem Dorfplatz in Mömlingen.<br />Sein Jubiläumskonzert feiert der Verein zusammen mit den „Mainzer Hofsängern“ am 27.10.2019 in der Kultur-und Sporthalle Mömlingen. Beginn ist um 18:30 Uhr.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 28 May 2019 09:28:25 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/gesangverein-frohsinn-1919-ev-moemlingen-erhaelt-zelter-plakette-in-landshut/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/gesangverein-frohsinn-1919-ev-moemlingen-erhaelt-zelter-plakette-in-landshut/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Anbau Kindertagesst&#228;tte Regenbogen“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 25.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Anbau Kindertagesstätte Regenbogen“ in Form eines Sondergebietes gem. § 12 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren beschlossen.</p>
<p>Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Flur-Nr. 4384/37, 4384/36, 4384/35 und 4386.</p>
<p>Der Planentwurf wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13.05.2019 gebilligt und für die öffentliche Auslegung freigegeben.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 27 May 2019 08:56:43 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/neuaufstellung-des-bebauungsplanes-anbau-kindertagesstaette-regenbogen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/neuaufstellung-des-bebauungsplanes-anbau-kindertagesstaette-regenbogen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Wasserz&#228;hleraustausch</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/27938/wasserzaehler.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung absolut korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.</p>
<p>Die Eichgültigkeit unserer Wasserzähler – von vielen auch Wasseruhr genannt – beträgt 6 Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.</p>
<p><strong>Ab der 18. Kalenderwoche werden die Wasserzähler – Baujahr 2013 ausgetauscht. Es gibt keine Vorabterminierung. Die Mitarbeiter kommen spontan zu Ihnen nach Hause. Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache.</strong></p>
<p>Der Zählerwechsel wird von den Mitarbeitern des Abwasserverbandes Main Mömling Elsava (AMME) durchgeführt.</p>
<p>Bitte unterstützen Sie uns beim Turnusaustausch und gewähren den Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern.</p>
<p>Beachten Sie, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit zugänglich sein müssen. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in der näheren Umgebung abgestellt sein. Sollten sich im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel Unstimmigkeiten ergeben, so bitten wir um Rückmeldung  unter der Telefonnummer 685610.</p>
<p>Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 07 May 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wasserzaehleraustausch/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wasserzaehleraustausch/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Die Gemeinde Mömlingen hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.02.2019 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet – Hinter dem Schlaggraben“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit, neben der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt, zusätzlich bekannt gegeben. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 21.02.2019 trat die 1. Änderung des Bebauungsplans in Kraft. Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.</p>
<p> </p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p> </p>
<p>Unbeachtlich werden demnach</p>
<ol>
<li>eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</li>
<li>eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und</li>
<li>nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs</li>
<li>nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,</li>
</ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 26 Feb 2019 10:25:46 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-des-satzungsbeschlusses/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bekanntmachung-des-satzungsbeschlusses/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Schlie&#223;tage Standesamt</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/18318/dsc04434.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <ul>
<li>28.03.2019,   29.03.2019</li>
<li>19.04.2019 – 22.04.2019</li>
<li>25.05.2019,   26.05.2019</li>
<li>08.06.2019 – 10.06.2019</li>
<li>20.06.2019 – 23.06.2019</li>
<li>15.08.2019 – 18.08.2019</li>
<li>03.10.2019 – 06.10.2019</li>
<li>24.12.2019 – 01.01.2020</li>
</ul>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 02 Jan 2019 09:16:44 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/schliesstage-standesamt/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/schliesstage-standesamt/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Umweltp&#228;dagogische Station er&#246;ffnet</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/37371/dscn0196.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Als besondere Attraktion präsentierten wir an diesem Tag in der Scheune des Adam-Otto-<br />Vogel Hauses die Fotoausstellung „Landschaft erleben im Geo-Naturpark Bergstraße-<br />Odenwald“. <br /><br /></p>
<p>Diese Bilderausstellung umfasst 28 großformatige Aufnahmen, die die<br />Einzigartigkeit von Erdgeschichte, Natur, Menschen und Kultur zwischen Rhein, Main<br />und Neckar eindrucksvoll einfangen.</p>
<p></p>
<p><br />Die Ausstellung kann noch bis einschließlich 25. November 2018</p>
<p style="text-align: center;"><strong>dienstags und donnerstags</strong> von 17 bis 20 Uhr<br /><strong>sonntags</strong> von 14 bis 17 Uhr</p>
<p style="text-align: left;"><br />besichtigt werden.<br /><br /></p>
<p style="text-align: left;">An dieser Stelle sei noch einmal allen Akteuren für ihr Engagement an diesem Tag<br />herzlich gedankt.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 24 Oct 2018 17:29:41 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/umweltpaedagogische-station-eroeffnet/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/umweltpaedagogische-station-eroeffnet/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses &#252;ber die vereinfachte Umlegung „Memeler Stra&#223;e“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, gibt das Amt<br />für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, Stengerstraße 2, 63741<br />Aschaffenburg, bekannt, dass der Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Memeler Straße“<br />am<br /><br /><strong>18. Juni 2018</strong><br /><br />unanfechtbar geworden ist.<br />Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand<br />durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand<br />ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen<br />Grenzen ein.<br />Die im Beschluss über die vereinfachte Umlegung festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr<br />zur Zahlung fällig. Die Gemeinde Mömlingen ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen<br />und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln.<br />Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg wird die Berichtigung<br />des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen.<br /><br /></p>
<p><strong>Rechtsbehelfsbelehrung:</strong><br />Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte<br />Umlegung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch<br />erhoben werden. Der Widerspruch ist beim<br />Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, Stengerstraße 2, 63741<br />Aschaffenburg oder bei der<br />Außenstelle Klingenberg a.Main, Wilhelmstraße 90, 63911 Klingenberg a.Main<br />schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen<br />1 Form einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener<br />Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche Entscheidung<br />gestellt werden. Der Antrag ist beim<br />Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, Stengerstraße 2, 63741<br />Aschaffenburg oder bei der Außenstelle Klingenberg a.Main, Wilhelmstraße 90, 63911 Klingenberg a.Main<br />schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen<br />1 Form einzureichen. Über den Antrag entscheidet das<br />Landgericht Würzburg, Kammer für Baulandsachen, Ottostraße 5, 97070 Würzburg.<br />Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der<br />Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des<br />Falls eine kürzere Frist geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen<br />den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird,<br />und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel<br />angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 22 Jun 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/zeitpunkt-der-unanfechtbarkeit-des-beschlusses-ueber-die-vereinfachte-umlegung-memeler-strasse/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/zeitpunkt-der-unanfechtbarkeit-des-beschlusses-ueber-die-vereinfachte-umlegung-memeler-strasse/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Wahlbekanntmachung</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Im Zusammenhang mit der Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 14. Oktober 2018 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene In den sechs der Stimmabgabe voran gehenden Monaten Auskunft aus dem Meldereqister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist  (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m.   § 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).</p>
<p> </p>
<p>Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.</p>
<p> </p>
<p>Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 14 Mar 2018 17:21:44 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wahlbekanntmachung/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wahlbekanntmachung/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Festsetzung und Entrichtung der Grund- und Hundesteuer </title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuer- und Hundesteuerbescheide 2018 wird hiermit die Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 die Hundesteuer gemäß Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 01.01.2006 in der jeweils derzeit gültigen Fassung für das Kalenderjahr 2018, in gleicher Höhe wie  im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuer- oder Hundesteuerbescheid 2018 erhalten, im Kalenderjahr 2018 die gleichen Steuerbeträge wie im Kalenderjahr 2017 zu entrichten haben.<br /> Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für das Jahr 2018 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je 1/4 Ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2018, die Hundesteuer wird zum 01.01.2018 vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Hat der Grundsteuerschuldner von der Möglichkeit der Jahreszahlung (§ 28 Abs. 3 GrStG) Gebrauch gemacht, so ist der Jahresbeitrag am 01. Juli 2018 fällig.</p>
<p>Die Steuerbescheide und die Begründungen hierzu können bei der Gemeinde Mömlingen eingesehen werden.</p>
<p>Diese öffentlichen Steuerfestsetzungen gelten zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.</p>
<p><big><strong>Rechtsbehelfsbelehrung</strong></big></p>
<p>Gegen diesen Bescheid kann, wenn er sich</p>
<ul>
<li>nur an einen Adressaten richtet innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.</li>
<li>an mehrere Adressaten richtet, jeder Adressat innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder, wenn die übrigen Adressaten dieses Bescheides zustimmen, unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.).</li>
</ul>
<p>1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:</p>
<p>Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97209 Würzburg, Hausanschrift, Burkarderstraße 26, 97084 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Obernburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.</p>
<p>2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:</p>
<p>Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Postanschrift: Postfach 110265, 97029 Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, 97084 Würzburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Obernburg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.</p>
<p><big><strong>Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:</strong></big></p>
<p>Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus.</p>
<p>Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.</p>
<p>Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.</p>
<p>Hinweis zur Steuererhebung:</p>
<p><strong>Soweit SEPA-Mandate bestehen, werden die Grundsteuer-Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abgebucht.</strong> Die Steuerpflichtigen, welche bisher ihre Steuern noch nicht von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen, können sich Mahnungen, welche sofort mit Mahngebühren belegt sind, ersparen, indem Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen. SEPA-Mandate erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung (Zimmer 10 - Telefon: 68 56-29) erhältlich.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 01 Feb 2018 15:25:10 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/festsetzung-und-entrichtung-der-grund-und-hundesteuer/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/festsetzung-und-entrichtung-der-grund-und-hundesteuer/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort M&#246;mlingen“</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26783/paragraphen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p><strong>Bekanntmachung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. § 142 Abs. 3 BauGB</strong></p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. §142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Hiermit erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. </p>
<p><br /><a href="/media/26770/sanierungssatzung.pdf" title="Sanierungssatzung.pdf" data-udi="umb://media/71ee5dc0c98e4ded86e103e2ac321897" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“  (PDF)</a></p>
<p><br /><a href="/media/26771/sanierungsgebiet_1000.pdf" title="Sanierungsgebiet_1000 .pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/f7369eb277364d9d9a1b82b4b73b4170" rel="noopener noreferrer">Sanierungsgebiet - Karte (PDF)</a></p>
<p> </p>
<h4>Einsicht Lageplan:</h4>
<p>Der Lageplan mit der parzellenscharfen Abgrenzung des Sanierungsgebietes kann zukünftig während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, eingesehen werden.</p>
<h4>Hinweise:</h4>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach: <br />1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und <br />2. Mängel der Abwägung, <br />wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.</p>
<p>Auf die Vorschriften des § 24 BauGB (Vorkaufsrecht) und § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen.</p>
<p>Weitere Informationen: <br />In einer der nächsten Amtsblattausgaben wird die Gemeinde Mömlingen noch einmal darstellen, welche Folgen sich für die Bürger auf Grund des Bestehens des Sanierungsgebietes ergeben, wie z. B. bestimmte Abgaben- und Auslagen-befreiungen sowie steuerliche Erleichterungen.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 21 Dec 2017 07:46:21 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/festlegung-des-sanierungsgebietes-altort-moemlingen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/festlegung-des-sanierungsgebietes-altort-moemlingen/</link>
            </item>
            <item>
                <title>&#196;nderung B-Plan Memeler Stra&#223;e</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26099/moemlingen.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <h3>Bekanntmachung</h3>
<h4>Änderung des Bebauungsplanes „Memeler Straße“ im der Gemeinde Mömlingen mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB</h4>
<p><br />Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 die Änderung des Bebauungsplanes „Memeler Straße“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB beschlossen.</p>
<p>Der Planentwurf des Büros Johann und Eck aus Bürgstadt mit Begründung liegt in der Zeit vom 04.01.2018 bis 08.02.2018, während der allgemeinen Öffnungszeiten</p>
<p>Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr<br />Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr<br />Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr</p>
<p>bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, Zimmer Nr. 17, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.<br />Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§4a Abs. 6 BauGB).</p>
<p>Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 21 Dec 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderung-b-plan-memeler-strasse/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/aenderung-b-plan-memeler-strasse/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Wir sind RESERVIX Vorverkaufsstelle</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26781/reservix.jpg?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Mon, 18 Dec 2017 10:03:08 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wir-sind-reservix-vorverkaufsstelle/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/wir-sind-reservix-vorverkaufsstelle/</link>
            </item>
            <item>
                <title>BayernWLAN jetzt in M&#246;mlingen</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.moemlingen.de/media/26096/bayernwlan.png?anchor=center&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Liebe Bürgerinnen und Bürger! </p>
<p> </p>
<p>Ab sofort bietet die Gemeinde Mömlingen für alle Besucher kostenloses WLAN an. </p>
<p>Die Verfügbarkeit erstreckt sich  auf das Rathaus sowie den Bereich des Dorfplatzes. Hier stellen zwei leistungsstarke Access Points den kostenlosen Internetzugang zur Verfügung. </p>
<p> </p>
<p>Eine Verbindung wird durch Auswahl „@BayernWLAN“ hergestellt; eine Passworteingabe ist nicht erforderlich. </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Tue, 28 Nov 2017 15:04:04 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bayernwlan-jetzt-in-moemlingen/</guid>
                <link>http://www.moemlingen.de/aktuelles/bayernwlan-jetzt-in-moemlingen/</link>
            </item>
    </channel>
</rss>
