Information

19.02.2026
Information zum Eichgesetz

Aufgrund des Eichgesetzes sind wir verpflichtet, die Wasserzähler in festgesetzten Fristen auszutauschen. Diese Frist kann um 6 Jahre durch eine bestandene Stichprobenprüfung verlängert werden.

Die Wasserabnehmer, deren Stichprobenzähler ausgewählt wurden, erhalten in den kommenden Tagen ein Schreiben der Sensus Service Deutschland GmbH im Auftrag der Gemeinde Mömlingen. Im Schreiben werden sie ausführlich über den weiteren Ablauf informiert.

Personen

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Regina Zimmermann
Sachbearbeiterin
06022 6856-10 06022 6856-36 Nr. 10 regina.zimmermann@moemlingen.de

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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