19.02.2026
Information zum Eichgesetz
Aufgrund des Eichgesetzes sind wir verpflichtet, die Wasserzähler in festgesetzten Fristen auszutauschen. Diese Frist kann um 6 Jahre durch eine bestandene Stichprobenprüfung verlängert werden.
Die Wasserabnehmer, deren Stichprobenzähler ausgewählt wurden, erhalten in den kommenden Tagen ein Schreiben der Sensus Service Deutschland GmbH im Auftrag der Gemeinde Mömlingen. Im Schreiben werden sie ausführlich über den weiteren Ablauf informiert.
Personen
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Regina
Zimmermann
Sachbearbeiterin
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06022 6856-10 | 06022 6856-36 | Nr. 10 | regina.zimmermann@moemlingen.de |
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Gemeinde Mömlingen


