Möchten Sie Briefwahl beantragen?

04.02.2026
Wichtige Informationen des Wahlamtes

Beantragte Briefwahlunterlagen dürfen erst ab 16.02.2026 versendet bzw. ausgehändigt werden.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt z.B. auch durch E-Mail oder Telefax als gewahrt. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Online-Beantragung: Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Homepage www.moemlingen.de → „Bürgerserviceportal“ → „Briefwahlantrag“ (möglich vom 04.02.2026 (00:00 Uhr) bis 04.03.2026 (12:00 Uhr)).
    Die Zustellung der Unterlagen erfolgt ausschließlich per Postzustellung!
  • Schriftliche Beantragung: Z.B. mit der Wahlbenachrichtigung. Hierzu füllen Sie bitte die Rückseite aus (Wahlscheinantrag). Bitte denken Sie an die Unterschrift. Ein formloser Antrag ist ebenfalls möglich.
  • Persönlich im Rathaus: Während der Öffnungszeiten. Bitte bringen Sie die auf der Rückseite ausgefüllte und mit Unterschrift versehene Wahlbenachrichtigung mit.
  • Aushändigung an andere Personen: Wer die Unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchte, benötigt eine Vollmacht mit zusätzlicher Unterschrift! Ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer amtlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Sollten Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben.

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden (Tel. 06022/6856-0).

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert, Wahlen

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