Rathaus & Verwaltung

Öffnungszeiten des Rathauses:

Montag - Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr - Freitag: 09.00 Uhr - 12:00 Uhr

Anzeige des Sterbefalls

Zuständiges Standesamt für die Sterbefallbeurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der letzte Wohnort oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen ist nicht relevant.

Sterbefallanzeige beim Standesamt
Der Tod einer in Mömlingen verstorbenen Person muss spätesten am dem Todesfall folgenden Werktag beim Standesamt Mömlingen angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Verpflichtung zur mündlichen Anzeige eines Sterbefalle hat:

  • das Familienoberhaupt
  • derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede Person, die beim Tode zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Erforderliche Unterlagen zur Sterbefallbeurkundung
Sofern ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung des Sterbefalles beauftragt wurde, werden Sie von diesem über die Beurkundungsunterlagen informiert.

In der Regel müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ärztliche Todesbescheinigung als Nachweis über den Personenstand des Verstorbenen:

bei ledig Verstorbenen:

  • beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Eltern (wenn die Eheschließung der Eltern ab dem 01.01.1958 erfolgte und der Verstorbene nicht in Sulzbach a. Main geboren war)
  • Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde (wenn die Ehe der Eltern bis 31.12.1957 erfolgte und der Verstorbene nicht in Sulzbach a. Main geboren war)

bei verheiratet Verstorbenen:

  • beglaubigte Abschrift vom Familienbuch seiner Ehe
  • oder wenn kein Familienbuch geführt wird, eine Heiratsurkunde

bei verwitwet Verstorbenen:

  • beglaubigte Abschrift vom Familienbuch seiner letzten Ehe mit entsprechendem Vermerk über den Tod des Ehegatte in Spalte 8
  • oder wenn kein Familienbuch geführt wird, eine Heiratsurkunde mit Eheauflösungsvermerk

bei geschieden Verstorbenen:

  • beglaubigte Abschrift vom Familienbuch seiner letzten Ehe mit entsprechendem Vermerk über die Scheidung/Nichtigerklärung in Spalte 8
  • oder wenn kein Familienbuch geführt wird, eine Heiratsurkunde mit Eheauflösungsvermerk

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Jochen Strater
Leiter Standesamt
06022 6856-3106022 6856-36OG 1.05jochen.strater@moemlingen.de
Olivia Ostrowski
Sachbearbeiterin
06022/6856-2006022/6856-36OG 1.06olivia.ostrowski@moemlingen.de

Informationen aus dem BayernPortal

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