
Abbrennen von Feuerwerkskörpern
29.12.2017: "Feuerwerkskörper für Vergnügungszwecke“ unterliegen dem Sprengstoffgesetz und sind in vier Gefährdungsklassen eingeteilt. Frei verkäuflich sind nur Feuerwerksspielwaren (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II). Während Feuerwerksspielwaren (Knallbonbons, Tischfeuerwerke oder bengalische Zündhölzer) ganzjährig freigegeben sind, dürfen Kleinfeuerwerke (Raketen, Chinaböller usw.) nur zwischen dem 29. und 31. Dezember verkauft werden.
Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“
21.12.2017: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. §142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Hiermit erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung.
Änderung B-Plan Memeler Straße
21.12.2017: Änderung des Bebauungsplanes „Memeler Straße“ im der Gemeinde Mömlingen mit öffentlicher Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Mömlingen hat in seiner Sitzung am 31.07.2017 die Änderung des Bebauungsplanes „Memeler Straße“ im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB beschlossen
Wir sind RESERVIX Vorverkaufsstelle
18.12.2017: Bei der im Rahmen des Jubiläumsfeierlichkeiten stattgefundenen Veranstaltung "Klingender Steinbruch" fungierte die Gemeinde Mömlingen als Reservix-Vorverkaufsstelle. Es war somit möglich Karten für diese Veranstaltung direkt bei der Gemeindeverwaltung zu bestellen, zu bezahlen und ausgedruckt mitzunehmen.