Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus

25.03.2020
Rathaus und weitere gemeindliche Einrichtungen sind bis mindestens 19. April geschlossen. UPDATE, 25.03.2020

Update, 25.03.2020

Liebe Mitbürger,

über den folgenden Link gelangen Sie zur Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums, auf dem alle sogenannten Allgemeinverfügungen nachzulesen sind, die die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens im Detail regeln.

 

https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/

 

Im Folgenden haben wir uns bemüht, die Auswirkungen der genannten Regelungen auf die Einrichtungen der Gemeinde Mömlingen übersichtlich darzustellen.

 

1.   Folgende Einrichtungen der Gemeinde Mömlingen sind bis mindestens 19.April 2020 geschlossen:

  • Kindertagesstätten inkl. Hort und Mittagsbetreuung
  • Grundschule
  • Kultur- und Sporthalle
  • Bürgerhaus Alte Schule inkl. JuZ
  • Bücherei
  • Königswald
  • Spielplätze

Damit ist der Trainings- und Probebetrieb der Vereine in diesen Einrichtungen untersagt. Das JuZ ist geschlossen.
Vereinsräume/Vereinsheime, die im Besitz der Vereine sind, sind ebenfalls zu schließen.

2.   Ein Notbetrieb in beiden Kindertagesstätten für Kinder von Eltern, die in sog. Tätigkeiten der kritischen Infrastruktur tätig sind, ist sichergestellt.

3.   Bei einer Mitarbeiterin der Kindertagesstätte Regenbogen wurde am vergangenen Freitag eine Infektion mit dem Corona-Virus festgestellt. Der Sachverhalt wurde umgehend dem Gesundheitsamt gemeldet. Alle Mitarbeiter, die mit der betroffenen Kollegin Kontakt hatten, wurden umgehend angewiesen, eine häusliche Isolation einzuhalten.

Im Laufe des vergangenen Wochenendes wurde der Fall vom Gesundheitsamt untersucht und die Mitarbeiter, die mit der Kollegin Kontakt hatten, wurden unter Quarantäne gestellt.

Kinder, die in der Einrichtung betreut wurden, sind nicht betroffen.

Die betroffene Kollegin zeigt bis jetzt nur leichte Symptome, es geht ihr, den Umständen entsprechend, gut.

 

4.   Für die Bürgerentscheide am 29.03.2020 hat jeder Stimmberechtigte seine Unterlagen zur brieflichen Abstimmung erhalten. Bei der Auszählung und der Ermittlung des Ergebnisses wird der derzeitigen Situation Rechnung getragen, so dass das Ergebnis nicht am Sonntag, dem 29.03.2020 feststehen wird.

 

5.   Das Rathaus wird bis auf weiteres für den Kundenverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung in unaufschiebbaren Fällen vergeben. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Angelegenheiten per Telefon, Email oder Post zu regeln.

 

6.   Standesamtliche Trauungen finden weiterhin statt. Allerdings behält sich das Standesamt Mömlingen die Möglichkeit vor, den Personenkreis auf das Brautpaar und die Trauzeugen einzuschränken.

 

7.   Bestattungen finden mit Einschränkungen statt.

 

8.  Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates finden bis auf weiteres in der Kultur- und Sporthalle statt. Hierbei werden besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Grundsätzlich sind die Sitzungen öffentlich. Die Gemeinde behält sich vor Zuschauer zurückzuweisen, wenn die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands von 1,5 m pro Teilnehmer nicht gewährleistet ist oder ein Besucher Krankheitssymptome aufweist.

 

9.   Alle Spielplätze der Gemeinde Mömlingen sind gesperrt. Das Betreten ist verboten.

 

10. Der Grüngutplatz ist geöffnet. Die Gemeinde Mömlingen hat den Platz am vergangenen Freitag kurzfristig geschlossen, nachdem auch der Landkreis seine Wertstoffhöfe geschlossen hat. Inzwischen wurde aber klar gestellt, dass die Öffnung des Grüngutplatzes unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich ist.

11. Aktuelle Informationen rund um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Gemeinde Mömlingen erhalten Sie tagesaktuell auf der Homepage der Gemeinde.

 

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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