Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

27.11.2023
Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis-und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens am 12.10.2023 dürfen ab dem 01.01.2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden, jedoch ist bis zum 31.12.2023 eine Beantragung, Ausstellung und Verlängerung noch möglich.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Datum ihres Ablaufes. Anschließend muss bei Bedarf dann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Diese haben eine Gültigkeitsdauer von jeweils sechs Jahren.
Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseziel ab. Zu beachten ist, dass der Reisepass weltweit gültig ist, der Personalausweis aber nur in bestimmten ausländischen Staaten anerkannt wird (vornehmlich EU-Staaten).
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Das Passamt kann Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reise-
bestimmungen erteilen.
Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei für Reisepässe beträgt derzeit durchschnittlich vier bis fünf Wochen. Für Urlaubsreisen im nächsten Jahr sollte daher bereits jetzt die Gültigkeitsdauer vorhandener Kinderreisepässe geprüft und ggfls. ein neuer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden.
Zur Antragstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – persönlich mit ins Passamt kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Vollmacht des Elternteils, der nicht mit zur Beantragung kommt.

Antworten zu weiteren Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI): www.bmi.bund.de
Haben Sie weitere Fragen rund um die Ausstellung von Ausweisen und Pässen?
Zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 06022/6856-0 oder per E-Mail unter
einwohnermeldeamt@moemlingen.de.

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