Bekanntmachung

04.11.2022
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

für den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Höckelsgrund II

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.04.2022 die Änderung des Bebauungsplanes Höckelsgrund II im beschleunigten Verfahren beschlossen.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet Höckelsgrund II und die Begründung liegen in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 1.14, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, vom 04.11. –bis einschließlich 05.12.2022, während folgender Zeiten öffentlich aus.

Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplangsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Mömlingen, 28.10.2022

Siegfried Scholtka
Erster Bürgermeister

 

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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