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21.12.2017
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. §142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Hiermit erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung.
Bekanntmachung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. § 142 Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ gem. §142 Abs. 3 BauGB beschlossen. Hiermit erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung.
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Mömlingen“ (PDF)
Sanierungsgebiet - Karte (PDF)
Der Lageplan mit der parzellenscharfen Abgrenzung des Sanierungsgebietes kann zukünftig während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Mömlingen, Hauptstraße 70, 63853 Mömlingen, eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
2. Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 24 BauGB (Vorkaufsrecht) und § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) wird hingewiesen.
Weitere Informationen:
In einer der nächsten Amtsblattausgaben wird die Gemeinde Mömlingen noch einmal darstellen, welche Folgen sich für die Bürger auf Grund des Bestehens des Sanierungsgebietes ergeben, wie z. B. bestimmte Abgaben- und Auslagen-befreiungen sowie steuerliche Erleichterungen.
Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert