Corona Aktuell
Aktuelle Coronazahlen für den Landkreis Miltenberg
23.05.2020
Update 23.05.2020
Update 23.05.2020: Elternbrief_Corona_25.05.2020 hinzugefügt.
Update 14.05.2020: Informationsblatt für Eltern hinzugefügt.
Update 08.05.2020: Ausweitung zur Notbetreuung ab 11.05 hinzugefügt
Ab dem 27. April 2020 wird der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten behutsam erweitert werden. Dabei geht die Regierung folgendermaßen vor:
Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, so genügt es ab dem 27. April 2020, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig oder Abschlussschüler im Bereich der kritischen Infrastruktur ist.
Hier finden sei einen Überblick über die Bereiche der kritischen Infrastruktur:
der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf),
der Versorgung mit Drogerieprodukten,
des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen),
der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation),
der Banken und Sparkassen (insbesondere zur Sicherstellung der Bargeldversorgung und der Liquidität von Unternehmen), der Steuerberatung und
der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz (auch Rechtsberatung und -vertretung sowie die Notariate) und Verwaltung dienen.
Dazu zählen auch die Beschäftigten in Kitas und Schulen, die im Rahmen der Notbetreuung eingesetzt werden. Auch Lehrkräfte in Schulen, die für den Unterricht vor Ort eingeteilt sind, zählen hierzu.
Dass Baumärkte, Gartencenter, Buchhandlungen Friseure etc. nun oder in näherer Zukunft wieder öffnen dürfen, bedeutet ausdrücklich nicht, dass es sich hierbei um kritische Infrastruktur im Rahmen der Notbetreuung handelt.
WICHTIG!!!! Keine andere Betreuungsperson im Haushalt
Voraussetzung der Notbetreuung ist künftig, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann. Wenn also bspw. der Partner nicht erwerbstätig ist und zuhause die Kinderbetreuung übernehmen kann, kann das Kind nicht aufgenommen werden. Wenn der nicht erwerbstätige Partner dagegen zwar zuhause ist, aber bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung die Betreuung nicht übernehmen kann, steht die Notbetreuung offen. Auch volljährige Geschwister können die Betreuung übernehmen, wenn sie zur Verfügung stehen
Weitere Voraussetzungen
Voraussetzung der Notbetreuung ist weiter, dass das Kind
Wenn Sie die Notgruppe gerne in Anspruch nehmen möchten dann melden Sie ihr Kind bitte 2 Tage im Voraus per Email bei uns an.
kita.sonnenschein@moemlingen.org
kita.regenbogen@moemlingen.org
Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert