KiTa Beiträge in den Notbetreuungsmonaten

02.03.2021
KiTa Beiträge in den Notbetreuungsmonaten

Update: Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass die Elternbeiträge auch für den Monat März 2021 übernommen werden.
Hierfür gilt ebenfalls die 5-Tages-Regelung wie in den Monaten Januar und Februar.

Daher werden die Abbuchungen der Kinderbetreuungsbeiträge für den Monat April vorerst gestopt.

Am Montag den 22.02.2021 wurde vom Haupt- und Sozialausschuss beschlossen, dass die Gemeinde Mömlingen für Kinder die die Notbetreuung in den jeweiligen Monaten Januar und Februar an nicht mehr als fünf besucht haben, keine KiTa-Beiträge erhoben werden.

 
Die Verrechnung oder Nachforderung von ausstehenden Beiträgen erfolgt im März.

Bereits Bezahlte Beiträge werden mit den Kinderbetreuungsbeiträgen für April verrechnet oder auf Antrag zurücküberwiesen.


Nähere Informationen gehen im Laufe der Woche in einem gesonderten Schreiben an die betroffenen Eltern.

Kategorien: Die Gemeinde Mömlingen informiert

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